Daher können ab sofort von dieser Stelle keine amtlichen Beglaubigungen mehr vorgenommen werden, informiert die Stadt.
Abschriften/Kopien von Schriftstücken kann grundsätzlich jede Behörde amtlich beglaubigen, wenn die Schriftstücke von dieser selbst ausgestellt wurden oder die Abschriften/Kopien für ihren eigenen Gebrauch vorgesehen sind.
Darüber hinaus ist für amtliche Beglaubigungen die Meldebehörde zuständig; es sind dies folgende Dienststellen des Kreisverwaltungsreferates: Das Bürgerbüro in der Ruppertstraße 19/Erdgeschoss sowie die örtlichen Meldestellen am Orleansplatz 13, in der Leonrodstraße 21, in der Dachauer Straße 399, in der Riesenfeldstraße 75, in der Frankenthaler Straße 5 bis 9, in der Forstenrieder Allee 61 a oder in der Fürstenrieder Straße 53, außerdem das Bürgerbüro im Bürgerzentrum Rathaus Pasing, Landsberger Straße 486.