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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20.03.2018
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 20.03.2018
Schule Parksiedlung; Konzept zur Optimierung der Schulgebäude und der Freiflächen
Maßnahmen Schule Parksiedlung:
Das Schulgelände Parksiedlung steht schon seit einiger Zeit auf der Agenda der Gemeinde. Mehrere Maßnahmen wurden bereits durchgeführt bzw. sind derzeit im Laufen (Mensa im Roten Schulhaus, Energetische Sanierung des Schulgeländes, Brandschutzsanierung im neuen Schulhaus, Neubau Kinderhort).
Konzept zur Optimierung der Schule Parksiedlung (Altbau, Neubau, Sporthalle und Freiflächen)
Mit dem Ziel einer nachhaltigen Optimierung der Bestandsgebäude fanden 2018 insgesamt 3 Arbeitsgespräche im engsten Kreis zwischen Bauamt und Schulleitung statt. (…) Das entstandene Raumkonzept im Rahmen der Grundlagenermittlung (HOAI-Leistungsphase 1) soll dem Gemeinderat als Entscheidungsgrundlage dienen, ob, bzw. in welchem Umfang Planungsaufträge an externe Planungsbüros (Objekt- und Fachplaner), weiterhin Vorplanung (HOAI-Leistungsphase 2), weiterhin Entwurfsplanung (HOAI-Leistungsphase 3) in Auftrag gegeben werden; erst danach kann eine belastbarere Kostenberechnung nach DIN 276 erfolgen.
Die Bausubstanz der Schulgebäude ist gut. Zur Ermöglichung eines zeitgemäßen
Schulbetriebs wird es nicht ausreichend sein, lediglich Sanierungsmaßnahmen
im Rahmen des Gebäudeunterhalts durchzuführen, sondern es sind auch Anpassungen
der Schulgebäude an moderne Unterrichtsmethoden, soweit es baulich, flächenmäßig
und finanziell möglich ist, notwendig. Beide Schulgebäude sind für derartige
Modifizierungen unter Berücksichtigung aktueller Schulbauempfehlungen aufgrund
der sehr großzügig dimensionierten Klassenzimmer gut geeignet.
Allerdings ist für die Umsetzung eines modernen Schulkonzepts die Schaffung
zusätzlicher, schulischer Flächen zwingend notwendig, da sich der Unterricht
nicht mehr nur auf die Klassenzimmer beschränkt. Die Auslagerung externer
Nutzungen ist daher leider unvermeidlich (Kinderpark der Nachbarschaftshilfe,
den EDV-Schulungsraum der VHS, Lagerflächen von Vereinen).
Ziel der Neustrukturierung ist es, zusammenhängende Funktionseinheiten und klare Strukturen zu schaffen. Dadurch ergeben sich funktionale und haustechnische Vorteile. Darüber hinaus gilt es, zusätzlich zu den Klassenzimmern, multifunktionale Kursräume in ausreichender Anzahl als zusätzliches Angebot für moderne Unterrichtsformen bereitzustellen. (…)
Maßnahmen im Jahr 2018: Außenanlagen im Bereich des Kinderhorts (Pflasterungen, Grünflächen, überdachte Fahrrad- und Rollerabstellplätze, Buswartehäuschen, usw.), Fassadenreinigung, Sanierung Toilettenanlagen (Empfehlung der Verschiebung), Planungsaufträge für Vor- bzw. Entwurfsplanung, Ertüchtigung des Werkraums und des Handarbeitsraumes im Altbau
Beschluss:
»Der
Gemeinderat erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Optimierung der
Schule Parksiedlung.
Die Sanierung der Toilettenanlagen wird 2018 umgesetzt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Planungsaufträge an externe Büros bis zur
Leistungsphase 3 (= Entwurfsplanung) zu vergeben, damit Kostenschätzungen,
bzw. -berechnungen als Grundlage für weitere Entscheidungen des Gemeinderats
möglich sind. Nach Leistungsphase 2 wird dem Gemeinderat über das Ergebnis
Bericht erstattet.
Die erforderlichen Aufträge für Maßnahmen
im Jahr 2018 (Außenanlagen Hort, Feuerwehrzufahrt, Fassadenreinigung) dürfen
erteilt werden.
Für die sofortige Verbesserung der Ausstattung
des Werk- und Handarbeitsraums wird zunächst ein Betrag in Höhe von 30.000
€ bewilligt.«
Weiterführung der Schulbusverbindung
nach Lustheim
Am 21.04.2015 hat der Gemeinderat beschlossen,
für die drei folgenden Schuljahre den Schulbus für die Schülerinnen und
Schüler der 1. bis 4. Klassen aus Lustheim zur Berglwaldschule zu übernehmen.
Die Eltern, deren Kinder den Bus in Anspruch nehmen, haben sich dazu verpflichtet,
eine monatliche Pauschale per Einzugsermächtigung zu tragen. Die Pauschale
ist wie folgt gestaffelt: 17,50 € für das erste Kind, 10,00 € für das zweite
Kind, das dritte und jedes weitere Kind werden kostenfrei befördert. Die
Pauschale wird wegen der Ferien nur für 10 Monate erhoben.
Diese
Regelung läuft zum Ende des Schuljahres 2017/2018 aus. Um den Eltern Planungssicherheit
für die kommenden Schuljahre zu geben, soll die bewährte Regelung fortgeführt
werden. Auch seitens der Eltern ist gewünscht, die Busbeförderung fortzuführen.
Der Gemeinderat beschließt die Fortführung des Schulbusses für
die kommenden 3 Schuljahre mit gleichbleibender Elternbeteiligung.
6-streifiger Ausbau der A92 Derzeit liegen die Ordner zum Feststellungsentwurf des 6-spurigen Ausbaus der A 92 im Bauamt aus. Die Rechtsanwälte Siebeck, Hofmann und Voßen sind mit den Stellungnahmen aller betroffenen Gemeinden betraut. Grundsätzlich werden die Planungen zum 6streifigen Ausbau ab dem Autobahndreieck Feldmoching bis zum Kreuz Neufahrn mit Ertüchtigung der Autobahnanschlussstelle Oberschleißheim zum Vollkleeblatt seitens der Gemeinde Oberschleißheim begrüßt, allerdings dergestalt Einwendungen erhoben (…) und beantragt,
- »in geeigneter Form rechtsverbindlich anzuordnen, dass eine Standstreifenfreigabe ohne zusätzliche Schutzeinrichtungen nicht erfolgen darf, etwa dadurch, dass eine Standstreifenfreigabe ausdrücklich untersagt wird oder durch Anordnung eines geeigneten Auflagenvorbehalts, mit dem sichergestellt wird, dass im Falle einer Standstreifenfreigabe eine Anpassung der vorgesehenen Schutzmaßnahmen erfolgen muss
- durch geeignete rechtliche Maßnahmen sicherzustellen, dass der eingebaute Belag dauerhaft ein Dstro = -5 dB(A) aufweist
- als Sofortmaßnahmen die Beschilderung am und im Allacher Tunnel zu verbessern, um diesen leistungsfähiger zu machen
- mittelfristig den Ausbau der BAB A 99 und die Ertüchtigung des Allacher Tunnels vorzunehmen, um die bereits heute nicht mehr abwickelbaren Verkehre auf der BAB A 99 in Fahrtrichtung Stuttgart, die durch den hiesigen Ausbau noch weiter zunehmen werden, abzuwickeln und aufnehmen zu können.«
Auf Antrag von GR Dr. Büchler beschließt der Gemeinderat, die Forderung
nach einem Tempolimit in das Einwendungsschreiben aufzunehmen. Auf Antrag
von GRin Lindbüchl beschließt der Gemeinderat, Einwendungen zu erheben,
dass die vorgesehenen Lärmschutzwälle so ausgestaltet werden, dass durch
die Gemeinde zusätzlich Lärmschutzwände errichtet werden können. Auf Antrag
von GR Spirkl beschließt der Gemeinderat, zu prüfen, welche weiteren Lärmschutzmaßnahmen
durch die Gemeinde möglich sind und wie sich dies auf die Lärmsituation
auswirken würde.
Protokollerklärung
GRin Kranz: Die CSU Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag zu,
da wir die Verbesserungen des Lärmschutzes für die Bürger von Oberschleißheim
begrüßen. Wir bedauern jedoch, dass die einmalige Chance auf einen Autobahnanschluss
in Riedmoos mehrheitlich abgelehnt wurde. Im Hinblick auf die Entwicklung
in Mittenheim und den Bau des Business Campus in Unterschleißheim wäre der
Anschluss aus unserer Sicht die ideale Maßnahme der Anbindung gewesen. Der
Argumentation, dass die Abstände zu anderen Abfahrten zu gering sind, können
wir nicht folgen, da es dazu Gegenbeispiele im Landkreis gibt.
Vertragsabschluss – Vereinbarung zwischen dem Landkreis München und der Kommune Oberschleißheim für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen
In Abstimmung mit der MVG und dem Landratsamt wurden 5 geeignete Mietradstationen festgelegt:
- S-Bahn Station, Mittenheimer Straße, Flst.Nr.: 116/3
- Gewerbegebiet, Kreuzung Bruckmannring und Mittenheim, Flst.Nr.: 438/32
- Deutsches Museum, Parkplatz Phönix, Flst.Nr.: 328/2
- LMU Campus, Veterinärstraße, Flst.Nr.: 307/4
- Neues Schloss, Freisinger Straße, Flst.Nr.: 92/2
In Lustheim verfügt die Gemeinde über keine geeigneten Flächen, und auch
private Flächen können nicht zur Verfügung gestellt werden.
Der
7. mögliche Standort war bei der Ruderregatta angedacht, wobei auch hier
die Gemeinde nicht in Eigentum von Flächen ist, sodass hier das Landratsamt
für die Errichtung einer Mietradstation direkt mit der Landeshauptstadt
München (Grundstückseigentümer) in Kontakt treten wird.
Die Kostenaufstellung ist im Anhang tabellarisch aufgeführt. Nach derzeitigem Stand, kommen auf die Gemeinde ca. 28.000,00 € Herstellkosten (ohne Tiefbaumaßnahme) zu. Die Tiefbaukosten sind abhängig von konkreter Planung, die Betriebskosten (derzeit geschätztes Betriebskostendefizit von ca. 19.250 Euro/Jahr) sind abhängig von den Einnahmen, die noch nicht mit einkalkuliert sind sowie vom konkreten Angebot des Dienstleisters.
Um den Förderzuschuss von ca. 200.000,00 € zu sichern ist die Gemeinde in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt daran gebunden, die notwendigen Verträge (siehe Anhang) bis zum 31.03.2017 an das Bundesministerium für Umwelt und Bau zu überreichen.
Beschluss:
»Der
Bau- und Werkausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, den Gestattungsvertrag sowie die Vereinbarung zwischen dem Landkreis München und der Kommune Oberschleißheim für die Errichtung und den Betrieb von MVG Rad Stationen zu unterzeichnen und den Förderzuschuss zu beantragen.«
Artikel vom 08.05.2018Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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