Schülerin von Straßenbahn erfasst

Neuhausen · Gafferin filmt einfach

Smartphones bei Fußgängern: Die Polizei warnt davor, das Smartphone im Gehen zu benutzen.                           Foto: Polizei

Smartphones bei Fußgängern: Die Polizei warnt davor, das Smartphone im Gehen zu benutzen. Foto: Polizei

Neuhausen · An der Haltestelle »Goethe-Institut« wollte eine 15-Jährige die Schienen der Straßenbahn überqueren. Die dortige Fußgängerampel zeigte dabei für sie Rotlicht.

Ohne darauf zu achten und ohne eine herannahende Straßenbahn zu bemerken, trat die Schülerin nun auf die Schienen. Trotz Warnrufe einer Passantin, setzte sie ihren Weg fort. Laut Zeugenaussagen hatte sie Kopfhörer im Ohr und schaute auf ihr Mobiltelefon. Der 31-jährige Führer der Straßenbahn leitete unverzüglich eine Schnellbremsung ein, konnte jedoch einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern. Die Schülerin wurde frontal erfasst und prallte mit ihrem Kopf gegen die Frontscheibe der Straßenbahn. Danach wurde sie mehrere Meter durch die Luft geschleudert und blieb benommen am Boden liegen. Wie durch ein Wunder, wurde die 15-Jährige durch den Zusammenstoß jedoch nur leicht verletzt.

Eine 39-jährige Schaulustige kam direkt nach dem Unfall hinzu. Sie filmte mit ihrem Smartphone die am Boden liegende und verletzte Schülerin bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes. Polizeibeamte konnten dies feststellen und eine Strafanzeige gegen diese Gafferin wurde erstellt. Ihr Mobiltelefon wurde beschlagnahmt.

Hinweis der Polizei:
Seit 2010 stieg die Zahl der getöteten Fußgänger im Straßenverkehr um 10 Prozent. Ablenkung ist die Hauptunfallursache bei Fußgängern.

Wer mit seinem Mobiltelefon Musik hört und gleichzeitig seine Augen auf dieses richtet, ist nicht mehr fähig, mit allen Sinnen seine Umgebung wahrzunehmen. Die Benutzung eines Mobiltelefons schränkt die Wahrnehmung stark ein.

Bei einer Kollision mit einem 50 km/h schnell fahrenden Fahrzeug liegt die Wahrscheinlichkeit für den Fußgänger tödlich zu verunglücken bei 90 Prozent. Wer während des Gehens angerufen wird, soll stehenbleiben und die Fahrbahn während des Telefonierens nicht überqueren.

Artikel vom 07.05.2018
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