Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos

Runder Tisch zum Managementplan für FFH-Gebiet

Nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lasse sich sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete – wie hier der Schleißheimer Kanal – erhalten.	Foto: Klaus Burbach

Nur durch gemeinsames Handeln aller Beteiligten lasse sich sich die wertvolle Kulturlandschaft Oberbayerns und damit der gute Zustand der Natura 2000-Gebiete – wie hier der Schleißheimer Kanal – erhalten. Foto: Klaus Burbach

Oberschleißheim · Die Regierung von Oberbayern veranstaltet zusammen mit den Forstverwaltungen und den unteren Naturschutzbehörden der Landratsämter Dachau und München sowie der Landeshauptstadt München einen Runden Tisch zum Managementplan für das FFH-Gebiet »Gräben und Niedermoorreste Dachauer Moos«:

Der Termin findet am Dienstag, 10. April um 9.30 Uhr im Landratsamt Dachau statt.

Das FFH-Gebiet »Gräben und Niedermoorreste im Dachauer Moos« ist etwa 269 Hektar groß und liegt im Naturraum »Münchner Ebene« zwischen Dachau und Oberschleißheim in den Städten und Gemeinden München, Dachau, Oberschleißheim, Karlsfeld, Hebertshausen und Haimhausen. Es ist sowohl ein wichtiger Bestandteil im oberbayerischen »Natura 2000«-Netz als auch von überregionaler Bedeutung. Mit seinen zahlreichen Gräben und Bächen gilt es als bedeutende Restfläche des ehemaligen Niedermoores, das die Bezeichnung »Dachauer Moos« trägt. In dem Gebiet kommen noch Lebensgemeinschaften vor, die in der heutigen Kulturlandschaft selten sind, etwa feuchte Hochstaudenfluren, Pfeifengraswiesen und magere Flachlandmähwiesen.

Zur besonderen Bedeutung des FFH-Gebiets trägt unter anderem das Vorkommen des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings bei: Dieser zählt zu den Tier- und Pflanzenarten, für die laut dem Anhang II der FFH-Richtlinie Schutzgebiete im Natura 2000-Netz eingerichtet werden müssen.

Für die Managementplanung in den oberbayerischen Natura 2000-Gebieten ist die Regierung von Oberbayern als höhere Naturschutzbehörde federführend zuständig. Im Rahmen der Managementplanung wird für jedes Natura 2000-Gebiet ein Gesprächsforum eingerichtet. Darin können alle Belange – naturschutzfachliche, soziale, forst-, land- und wasserwirtschaftliche – eingebracht werden.

Die Behörden möchten deshalb den aktuellen Stand des Managementplans vorstellen und am Runden Tisch die Anregungen und Wünsche aller Beteiligten diskutieren. Berechtigte Hinweise werden anschließend in den Managementplan einfließen. Der abgestimmte Maßnahmenkatalog des Managementplans ist dann zukünftig Richtschnur für die zuständigen Behörden, um den Erhalt des guten Zustandes des Natura 2000-Gebiets zu gewährleisten.

Infobox: Was ist »Natura 2000«
In den europäischen Mitgliedsstaaten soll die Vielfalt der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Pflanzen und Tiere für zukünftige Generationen aufrechterhalten werden. Grundlage für den Aufbau des europäischen Biotopverbundnetzes mit der Bezeichnung Natura 2000 sind die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL). Die EU fordert einen guten Erhaltungszustand für die Natura 2000-Gebiete. Naturschutz- und Forstbehörden erfassen und bewerten dazu im sogenannten Managementplan Lebensräume und Arten und formulieren Vorschläge für zweckmäßige Erhaltungsmaßnahmen. Für Grundstückseigentümer und Nutzer hat der Managementplan Hinweischarakter. Eigentümer und Nutzer dürfen die Flächen entsprechend der guten fachlichen Praxis auch weiterhin bewirtschaften. Der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten darf sich jedoch nicht verschlechtern (Verschlechterungsverbot). Die Umsetzung des Managementplans ist für die Eigentümer und Nutzer freiwillig und soll vorrangig durch Förderprogramme finanziert werden. Nähere Informationen zum europäischen Biotopverbund Natura 2000 bietet das Bayerische Umweltministerium unter www.natur.bayern.de an.

Artikel vom 07.04.2018
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