Bewerbung bis zum 3. April möglich

Ottobrunn · Wahl der Jugendschöffen

Ottobrunn · Für das Ehrenamt der Haupt- sowie der Hilfsjugendschöffen sind dem Landgericht München I für die Wahlperiode 2019 bis 2023 vom Jugendhilfeausschuss des Landkreises München geeignete Personen vorzuschlagen.

Ottobrunner, die bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen, können sich für diese Ämter bewerben. Es soll bestellt werden, wer über eine erzieherische Befähigung und über Erfahrung in der Jugenderziehung verfügt, seinen Wohnsitz in der Gemeinde Ottobrunn hat, deutscher Staatsangehöriger ist und zu Beginn der neuen Gerichtsperiode (1.1.2019) das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Wenn Sie sich um dieses Ehrenamt bewerben wollen, sollten Sie sich bis 3. April mit dem Ordnungsamt (Tel. 608 08-505, E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de) in Verbindung zu setzen. MO

Artikel vom 20.03.2018
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