Bewerbungsschluss ist am 23. März

Sauerlach · Schöffen gesucht

Sauerlach · Heuer finden die Schöffenwahlen für die Amtsperiode von 2019 bis 2023 statt. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 1. Januar 2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein ­Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, werden gebeten, sich bis zum 23. März an die Gemeinde Sauerlach, Bahnhofstraße 1, 82054 Sauerlach, Tel. 0 81 04 / 66 46-15, zu bewerben.

Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre »Das Schöffenamt in Bayern« unter www.justiz.bayern.de oder auf der Homepage der Gemeinde Sauerlach unter www.sauerlach.de entnommen werden.

Artikel vom 18.03.2018
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