Bundespolizei stellt fest: Türblockade wurde nicht vorsätzlich herbeigeführt

Nagellackfläschchen verhindert Weiterfahrt einer S-Bahn

Die Auswertung der Videoaufnahmen brachte es an den Tag: Die Türblockade der S-Bahn wurde durch einen dummen Zufall ausgelöst.   Symbolbild: Bundespolizei

Die Auswertung der Videoaufnahmen brachte es an den Tag: Die Türblockade der S-Bahn wurde durch einen dummen Zufall ausgelöst. Symbolbild: Bundespolizei

München · Dass man im S-Bahnbetrieb mit Störungen rechnen muss, ist nicht ungewöhnlich. Zuletzt waren die Münchner leidgeprüft. Am vergangenen Montag kam es zu einer Störung, bei der die Deutsche Bahn von vorsätzlicher Sachbeschädigung ausgegangen war. Die Bundespolizei stellte Ermittlungen an und kam zu einem anderen Ergebnis.

Eine S-Bahn, die vom Flughafen in die Innenstadt gefahren war, stand am Haltepunkt Marienplatz und konnte nicht mehr weiterfahren. Grund dafür war eine Tür, die sich nicht schloss.

Eine Mitarbeiterin der DB erkannte das Problem: Ein Fläschchen Nagellack war in die Führungsschiene der Tür geraten und hatte diese blockiert. Das Problem war schnell behoben, die S-Bahn konnte weiterfahren.

Tatsächlich ging es jetzt aber erst richtig los, denn die Deutsche Bahn vermutete eine absichtlich herbeigeführte Störung des S-Bahnbetriebs und erstattet Anzeige gegen Unbekannt. Als diese Nachricht bei den Medien die Runde machte, informierten sich mehrere Pressevertreter bei der Bundespolizei am Hauptbahnhof, die für die Sicherheit rund um die Bahnanlagen zuständig ist. Bei den Medien war der Eindruck entstanden, eine unbekannte Person hätte die Lichtschranke an der S-Bahn-Tür mit Nagellack beschmiert und damit den Schließmechanismus blockiert.

Diese Nachfragen und die Anzeige der Deutschen Bahn veranlassten die Beamten der Bundespolizei, die Videoaufzeichnungen am Marienplatz genau zu überprüfen. Dabei stellten sie fest, dass einer S-Bahn-Mitreisenden das Nagellackfläschchen offensichtlich unbemerkt aus einer Tasche gefallen und in die Führungsschiene der Tür gerollt war - genau in dem Moment, als die Türe offenstand.

Die Bundespolizei geht davon aus, dass der Vorfall durch einen unglücklichen Zufall ausgelöst wurde und dass Vorsatz nicht vorlag. Gleichzeitig nennt sie die Überprüfung der Aufnahmen als positives Beispiel pro Videoüberwachung. »Das zeigt, dass die Videoaufzeichnungen in den S-Bahnen und Bahnhöfen nicht nur helfen, Straftaten aufzuklären, sondern dass sie auch zur Entlastung beitragen und damit auch belegt werden kann, wenn gar keine Straftat vorliegt«, erklärte Pressesprecher Wolfgang Hauner.

Und allen genervten S-Bahn-Passagieren wird klar, dass eine Betriebsstörung manchmal nur auf einem blöden Zufall beruht, der sich nicht verhindern lässt. C'est la vie!

Artikel vom 11.03.2018
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