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Bewerbungen sind noch bis 15. März möglich
München · Jugendgericht: Schöffen gesucht
München · Für die Amtszeit Januar 2019 bis Dezember 2023 suchen die Amts- und Landgerichte in München weiterhin engagierte Bürger, die sich für das Ehrenamt als Jugendschöffe interessieren.
Jugendschöffen, also Schöffen am Jugendgericht, haben während einer Hauptverhandlung, abgesehen von wenigen gesetzlichen Ausnahmen, dieselben Befugnisse und Rechte wie Berufsrichter. D
ie zeitliche Beanspruchung erstreckt sich in der Regel auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr, für die die Schöffen von ihrem Arbeitgeber freigestellt werden und eine Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz erhalten.
Neben der allgemeinen Eignung für das Amt sollten auch eine gewisse erzieherische Befähigung und Erfahrungen in der Jugenderziehung vorhanden sein. Bewerbungen nimmt das Stadtjugendamt noch bis zum 15. März entgegen. Aus den Bewerbungen erarbeitet das Stadtjugendamt eine Vorschlagsliste und leitet diese der Justiz zu. Die endgültige Auswahl trifft der Schöffenauswahlausschuss beim Amtsgericht.
Fragen beantwortet das Stadtjugendamt telefonisch unter 0 89 / 2 33-4 95 01 oder per E-Mail an jugendamt.soz@muenchen.de Der Meldebogen zum Download ist zu finden unter www.muenchen.de (Suchbegriff: Jugendschöffe).
Weiterführende Informationen gibt es auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter der Adresse www.justiz.bayern.de/service/schoeffen
Beispielsweise sollen ganz allgemein Juristen nicht berufen werden, ebenso Bedienstete des Strafvollzugs. Von einer Berufung abgesehen werden soll auch bei Mitgliedern von Bundes- und Landesregierungen. Auch der Bundespräsident eignet sich aufgrund seiner Verpflichtung für den Staat nicht als Jugendschöffe.
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