Oberschleißheim · Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 bis 2023

Oberschleißheim · Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt. Gesucht werden Frauen und Männer, die am Amtsgericht München und Landgericht München als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Gemeinde Oberschleißheim und der Jugendhilfeausschuss schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidaten vor, die in der zweiten Jahreshälfte 2018 gewählt werden.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Oberschleißheim wohnen und am 01.01.2019 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Voraussetzung ist rechtliche Unbescholtenheit sowie keine bestehende hauptamtliche Tätigkeit in oder für die Justiz (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, etc.).

Schöffen sollten über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung.

Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich gedanklich mit Kriminalität und dem Sinn und Zweck von Strafe befasst haben. Sie müssen über ein großes Verantwortungsbewusstsein verfügen. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen bewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte auf Grund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die veröffentlichte Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide Schöffen kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil - gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch - haben die Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage gegen die öffentliche Meinung nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung mit den Berufsrichtern müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können und gleichwohl bereit zur argumentativen Auseinandersetzung sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich entsprechend verständlich machen, auf den Angeklagten wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Wenn Sie Interesse an diesem interessanten und verantwortungsvollen Ehrenamt haben, bitten wir Sie, sich bis 08.04.2018 bei der Gemeinde Oberschleißheim zu melden. Ein Bewerbungsformular finden Sie unter www.oberschleissheim.de zum Download.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Graßl (0 89/31 56 13-35 oder christian.grassl@oberschleißheim.de).

Artikel vom 27.02.2018
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