Jeder kann sich beteiligen

Haar · Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes

Haar · Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Phase Zwei zur Öffentlichkeitsbeteiligung zur Erstellung des Lärmaktionsplans für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen. Seit dem 24. Januar kann sich nun auch die Öffentlichkeit beteiligen.

Als Ergebnis der ersten Phase wurde der sogenannte Teil A des Lärmaktionsplans veröffentlicht. In der jetzigen zweiten Phase hat die Öffentlichkeit bis zum 7. März die Gelegenheit, auf der Informations- und Beteiligungsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de eine Rückmeldung zum Teil A des Lärmaktionsplans und zu bereits vorhandenen Lärmminderungsmaßnahmen zu geben.

Unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt das Eisenbahn-Bundesamt alle fünf Jahre einen Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

Weitere Informationen gibt es unter www.laermaktionsplanung-schiene.de – Fragen können Sie an das Eisenbahn- Bundesamt unter E-Mail ap@eba.bund.de oder postalisch mit dem Stichwort »Lärmaktionsplanung« an die Zentrale in Bonn richten.

Artikel vom 26.02.2018
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