Ohne Fahrschein im Zug

München · Illegaler Aufenthalt und Widerstand

München · Zweimal gab es für Personen, die ohne gültigen Fahrschein in Zügen unterwegs waren, Ärger mit Beamten der Bundespolizei. In einem Fall kam es bei einem Fluchtversuch zu einem Widerstand. Im anderen droht einem 21-jährigen Nigerianer nun die Abschiebung.

Am Montag, 7. Februar, war ein 21-jähriger Nigerianer gegen 16.30 Uhr im RE 59476 ohne Fahrschein unterwegs. Er kam aus Weilheim und wurde im Münchner Hauptbahnhof von einer informierten Streife der Bundespolizei kontrolliert, nachdem er sich zuvor im Zug in der Toilette eingesperrt hatte. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass die Ausländerbehörde der Landeshauptstadt München den Mann zur Festnahme zwecks Abschiebung ausgeschrieben hatte.

Der Nigerianer wurde festgenommen und für die weiteren aufenthaltsbeendenden Maßnahmen in der Bundesrepublik der Haftanstalt zugeführt. Der 21-Jährige war im Dezember bereits nach Italien abgeschoben worden und jetzt wieder unerlaubt in Deutschland. Er erhält jetzt auch noch Strafanzeigen wegen unerlaubter Einreise bzw. illegalem Aufenthalt sowie wegen Erschleichen von Leistungen.

Am Donnerstag, 8. Februar, war ein 24-jähriger Äthiopier ohne Fahrschein mit dem ICE 885 von Nürnberg Richtung München gefahren. Er wurde vom Zugbegleitpersonal vor dem Halt in Ingolstadt kontrolliert. Nach dem Halt im Hauptbahnhof München versuchte der Äthiopier, wenige Sekunden nach dem Ausstieg auf Bahnsteig 18, in Richtung Bahnsteigende (Richtung Hackerbrücke) zu flüchten. Nach wenigen Metern konnte er von der für ihn bereitstehenden Streife der Bundespolizei gestellt werden.

Dabei wehrte er sich vehement und versuchte bei der Verbringung zur Dienststelle immer wieder die Mitnahme zu verhindern. Gegen ihn wird nun wegen Erschleichen von Leistungen sowie Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ermittelt.

Artikel vom 14.02.2018
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