Gemeinde Eching reagiert per Eilzustellung

Eching · Kinder durch Hundebisse verletzt

Eching · Ein Geschwisterpaar im Alter von zwei und fünf Jahren wurde am Montag, 5. Februar in Eching durch einen Hund zum Teil erheblich verletzt. Nach Angaben der Mutter spielten die Beiden an einem Erdwall in der Maisteigstraße, als ein freilaufender Rottweiler völlig unvermittelt auf die Kleinkinder zurannte.

Als der fünfjährige Junge aus Angst vor dem Tier zu seiner Mutter laufen wollte, setzte der Rottweiler nach und fügte dem Kind durch Bisse in Gesäß und Oberschenkel mehrere tiefe Fleischwunden zu.

Weitere Attacken konnten zunächst nur durch das beherzte Eingreifen der Mutter verhindert werden.

Auch das Mädchen wurde mehrfach gebissen, der von ihm getragene sehr dicke Schneeanzug konnte jedoch größere Verletzungen verhindern, so dass hier lediglich Hautabschürfungen zu beklagen sind. Während diese ambulant behandelt werden konnten, musste der Junge noch in der Nacht operiert werden. Derzeit geht man bei ihm von schweren, jedoch nicht lebensbedrohlichen Verletzungen aus.

Der nach Zeugenangaben völlig überforderte 53-jährige Hundeführer hatte größte Mühe, das 17 Monate alte Tier unter Kontrolle zu bringen und entfernte sich mit dem dann angeleinten Hund schnell vom Ereignisort. Aufmerksame Nachbarn eilten dem Mann mit dem Fahrrad nach und stellten dessen Personalien fest. Gegen den Hundeführer wurde durch die Polizei ein Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung eingeleitet.

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Eching, Sebastian Thaler bedauert diesen schrecklichen Vorfall und wünscht den beiden gebissenen Kleinkindern, v.a. dem zu operierenden Kind eine schnelle Genesung und hofft sehr, dass es keine bleibenden Schäden davontragen wird.

Die Gemeinde hat dem verantwortlichen Hundehalter am Dienstag, 6. Februar per Eilzustellung umgehend eine sicherheitsrechtliche Anordnung auferlegt, dass dieser den aggressiven Rottweiler nur noch an einer reißfesten maximal zwei Meter langen Leine mit schlupfsicherem Halsband und mit Maulkorb ausführen darf.

Die »Verordnung der Gemeinde Eching über das Halten von Hunden in der Gemeinde« (Anleinzwang) ist am 5. Februar 2016 nach zwanzig Jahren Geltungsdauer ausgelaufen und nicht verlängert bzw. neu erlassen worden. Dieser Umstand wurde dem Ersten Bürgermeister erst kurz vor Weihnachten bekannt, als es im Freizeitgelände zu einem Beißvorfall zwischen zwei Hunden kam.

Seit Auslaufen der Satzung in 2016 werden alle in Eching gemeldeten Hunde einer Einzelfallüberprüfung unterzogen. Dabei werden Anmeldungen für Hunde der Kategorie 1, also Kampfhunde, generell abgelehnt. Rottweiler fallen gemäß bayerischer Verordnung nicht in die Kategorie 1 der Kampfhunde, sondern in die Kategorie 2. Für diese Hunde muss der Halter im Hundealter von 18 Monaten einen Wesenstest durchführen lassen. Bis zu diesem Alter der Überprüfbarkeit muss von der Gemeinde ein vorläufiges, also zeitlich befristetes, Negativzeugnis ausgestellt werden. Da der beißende Rottweiler erst 17 Monate alt ist, konnte der Wesenstest noch nicht durchgeführt werden und es musste seitens der Gemeinde ein Negativzeugnis ausgestellt werden.

Der Halter wurde durch das Ordnungsamt der Gemeinde Eching letzte Woche bereits vor dem tragischen Ereignis auf die Mitte Februar endende Frist zur Vorlage eines Wesenstest aufgefordert. Der Erste Bürgermeister Sebastian Thaler »hat kein Verständnis dafür, dass potentiell gefährliche Hunderassen der Kategorie 2 bis zum 19. Lebensmonat in Bayern pauschal als ungefährlich eingestuft werden. Ich appelliere daher an die Vernunft aller Hundehalter, ihre Tiere im Wohngebiet und in öffentlichen Anlagen wie im Freizeitgelände oder am See anzuleinen.«

Artikel vom 12.02.2018
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...