Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 11.12.2017; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2017

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 11.12.2017

Erweiterung einer ALDI-Filiale und Anbau eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Sonnenstraße 11

Beantragt wird die Erweiterung einer ALDI-Filiale und der Anbau eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Sonnenstraße 11, Fl.Nr. 306/3, Gemarkung Oberschleißheim. (…)
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 29 »Gewerbegebiet V Sonnenstraße«. Auf der Westseite des Gebäudes soll auf einer Länge von 33,84 m ein Anbau für einen Pfandraum und einen Backraum mit einer Tiefe von 4,12 m entstehen (…), am südlichen Teil des Bestandsgebäudes soll ein Anbau mit einer Breite von 31,90 m und einer Tiefe von 28,84 m errichtet werden. Die Gesamtmaße der ALDI-Filiale ergeben mit dem Anbau eine Breite von 99,40 m und eine Tiefe von 32,96 m. Der Verkaufsraum der ALDI Filiale vergrößert sich von 857,88 m2 auf 1082,76 m2.
Der Verkaufsraum des Getränkemarktes beträgt 410,83 m2.
Der Anbau für den Getränkemarkt überschreitet die im Bebauungsplan festgesetzte Baugrenze im Südwesten um 9,35 m, im Süden um 9,82 m und im Südosten um 4,08 m. Im Zuge des Bauantrages wird eine Befreiung wegen dieser Überschreitung der Baugrenze beantragt.
Gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Oberschleißheim sind 64 PKW Stellplätze (1.612 m2 Verkaufsfläche / 25 m2) erforderlich. Der Antragssteller kann 73 Stellplätze nachweisen. Außerdem sind laut Stellplatzsatzung 20 Fahrradstellplätze (1.612 m2 Verkaufsfläche / 80 m2) erforderlich. Der Antragssteller kann jedoch nur 15 Fahrradstellplätze nachweisen. Daher wird eine Befreiung von den Richtzahlen Stellplatzbedarf für Fahrräder wegen Unterschreitung dieser Richtzahlen beantragt.
Von April 2007 stammt das Einzelhandelsgutachten, in welchem die Ortsmitte gestärkt werden soll. Laut diesem Gutachten sind zunächst jegliche Anliegen zur Errichtung weiterer Einzelhandelsnutzungen außerhalb des zentralen Bereiches Bürgerzentrum / Stutenanger abzulehnen. In einer Fortschreibung des Einzelhandelsgutachtens von November 2014 / Mai 2015 wurde diese Vorgabe wieder gelockert. »Der Bauanfrage zur Errichtung eines Getränkemarktes im Gewerbegebiet Sonnenstr. kann entsprochen werden. Die Ansiedlung dieses für einen integrierten Standort weniger geeigneten, nicht zentrenrelevanten Betriebsformates stellt keine wesentliche Gefährdung des Projektes »Erweiterung des Lebensmittelmarktes am Stutenanger« dar.
Jedoch hat die neue ALDI Filiale mit dem Anbau eine Gesamtgrundfläche von 1.493,59 m2. Somit ist sie um 293,59 m2 größer, als es in einem Gewerbegebiet zulässig wäre. Einzelhandel in dieser Größe, ist nur in einem Sondergebiet zulässig.

Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Erweiterung einer ALDI-Filiale und den Anbau eines Getränkemarktes auf dem Grundstück Sonnenstraße 11, Fl.Nr. 306/3, Gemarkung Oberschleißheim, gemäß dem Bauantrag vom 30.10.2017 nicht herzustellen. Die beantragten Befreiungen wegen Überschreitung der Baugrenze und Unterschreitung der Richtzahlen für Fahrradstellplätze werden nicht erteilt.«
Abstimmung: 13:0

Veranstaltungsbauten auf dem Gelände der Ruderregatte, Dachauer Straße 35, Fl.Nr. 284, Gemarkung Oberschleißheim; Bauantrag vom 23.11.2017 / Eingang am 28.11.2017

Beantragt wird der dauerhafte Betrieb eines Strandclubs auf dem Grundstück Dachauer Straße 35, Fl.Nr. 284, Gemarkung Oberschleißheim.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Die Beurteilung erfolgt nach § 35 Abs. 2 BauGB.
Die Veranstaltungsbauten sind bisher nur temporär genehmigt. Erstmalig genehmigt wurden diese mit Bescheid vom 15.04.2013 und wurden seitdem verlängert. Mit vorliegendem Bauantrag wird eine dauerhafte Nutzung beantragt.
Die Planung entspricht der bisherigen Nutzung.
Der Betrieb des Strandclubs erstreckt sich vom 01. April bis 31. Oktober, wobei der April und Oktober optional sind.

Der Bau- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung am 24.04.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 77 »Munich Beach Resort« gefasst.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, unter anderem die planungsrechtlichen Grundlagen für die bestehende Nutzung der Flächen zu schaffen.

Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den dauerhaften Betrieb des Strandclubs, gemäß dem Bauantrag vom 23.11.2017, herzustellen. Die Auflagen des Genehmigungsbescheides vom 15.04.2013 sind aufrechtzuerhalten.«
Abstimmung: 13:0

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 12.12.2017

Unterstützung eines Tastmodells des Ortes Oberschleißheim für Sehbehinderte an der Fugwerft Schleißheim

Beim Deutschen Museum/Flugwerft Schleißheim bestehen Überlegungen, im Außenbereich ein Tastmodell für Sehbehinderte aus Bronze mit einem Ausschnitt des Ortes Oberschleißheim (Flugwerft, Schloss mit Park, Ortszentrum Oberschleißheim) anfertigen zu lassen und im Außenbereich aufzustellen. Die Außenmaße des Modells betragen ca. 2 x 1,50 m. Die Kosten für die Herstellung eines Vormodells liegen bei ca. 25.000 – 30.000 Euro (60-70% der Gesamtkosten); die Kosten für die Nachproduktion betragen noch einmal ca. 30% der Gesamtkosten (auch in Abhängigkeit von der Anzahl der Abgüsse).

Seitens des Landkreises/Schwerbehindertenvertreter wird das Projekt unterstützt (Kostenbeteiligung ca. 6.000 Euro). Ebenfalls läuft derzeit eine Anfrage auf Beteiligung bei der Schlösserverwaltung.

Nach Einschätzung des Sozialamts der Gemeinde wäre ein eigenes Bronzemodell für die Gemeinde grundsätzlich von Interesse; als Platzierungsvorschlag kämen z.B. der Bürgerplatz oder die Grünfläche am S-Bahnhof/Nähe Brunnen in Betracht. Gleichwohl handelt es sich hier um eine Grundsatz- sowie Finanzierungsfrage in Zuständigkeit des Gemeinderats.

Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt, die Herstellung eines Bronzeguß-Tastmodells des Ortes Oberschleißheim für die Flugwerft Schleißheim mit einem Betrag von 6.000 Euro zu fördern. Über die Bestellung eines eigenen Abgusses wird zu gegebener Zeit beraten.«

Niederlegung des Ehrenamtes als Mitglied des Gemeinderates durch GRin Fichtl-Scholl

Beschluss:
»Der Gemeinderat nimmt die Niederlegung des Gemeinderatsmandats von GRin Fichtl-Scholl zum 31.12.2017 zur Kenntnis und bestätigt diese.«

Nachrücken und Vereidigung des Listennachfolgers Sebastian Riedelbauch für die ausgeschiedene GRin Fichtl-Scholl

GRin Fichtl-Scholl hat mit Schreiben vom 21.11.2017 mitgeteilt, ihr Ehrenamt als Mitglied des Gemeinderates zum 31.12.2017 niederzulegen.
Gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 i.V.m. Abs. 3 Satz 2 GLKrWG entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers.
Da die ersten beiden Listennachfolger die Wahl nicht angenommen haben ist Sebastian Riedelbauch nächster Listennachfolger.

Beschluss:
»Der Gemeinderat stellt fest, dass Sebastian Riedelbauch Listennachfolger von GRin Fichtl-Scholl ist und in den Gemeinderat nachrückt.«

Artikel vom 05.02.2018
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...