Rauchwarnmelderpflicht in Bayern

Oberschleißheim · Die seit Anfang des Jahres geltende Rauchwarnmelderpflicht hat das Ziel, die Sicherheit der Bewohner insbesondere nachts zu erhöhen.

Während sie in Bayern zunächst nur für neue Wohnungen galt, gilt sie nun auch für bestehende Wohnungen (auch EFH, DHH, Reihenhäuser, Eigentumswohnungen, Einraumwohnungen und Ferienwohnungen).

Montage:

Vorgeschrieben ist laut Gesetz mindestens 1 Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur. Der Rauchmelder muss entsprechend der DIN EN 14604 zertifiziert sein. Informationen zu Standortwahl, Montage etc. sind in den Herstelleranweisungen bzw. Betriebsanleitungen enthalten. Nach diesen Anleitungen können Rauchwarnmelder von Jedermann einfach mit Schrauben, Dübeln oder Spezialklebstoff montiert werden; eine Fachkraft ist nicht erforderlich. Wichtig ist bei der Montage:

  • Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen
  • Immer an der Decke
  • Vorzugsweise in der Raummitte, aber in jedem Fall mindestens 50 cm von der Wand, einem Unterzug oder Einrichtungsgegenständen entfernt
  • Wenn ein Raum größer als 60 m2 ist, müssen weitere Rauchmelder montiert werden
  • über 6 m Höhe muss ein weiterer Rauchmelder gesetzt werden

Regelmäßige Prüfungen der Betriebsbereitschaft sind nicht vorgeschrieben; einmal jährlich empfiehlt sich die Test-Funktion durchzuführen. Rauchwarnmelder können über Netzstrom als auch mit Batterie betrieben werden.

Artikel vom 05.02.2018
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