Oberschleißheim · Hubschrauberstaffel: Erneute Anhörung

Oberschleißheim · Im Planfeststellungsverfahren zur Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Flughafen München zum Standort der Bundespolizei in Oberschleißheim hat das Staatliche Bauamt eine aktualisierte Fassung des Lärmgutachtens vorgelegt.

Hubschrauberlandeplatz der Landespolizei Bayern
Neuer Landeplatz: Hubschrauberstaffel der Landespolizei Bayern in Oberschleißheim
Hubschrauberlandeplatz Schleißheim: Luftrechtliche Genehmigung erteilt

Dies geschah v.a. aufgrund der Stellungnahme der Gemeinde Oberschleißheim sowie der zahlreichen Einwendungen im Rahmen des Erörterungstermins im Mai 2017, bei dem die Gemeinde Oberschleißheim das Lärmgutachten stark angezweifelt hatte.

Im neuen Gutachten wird bei der Berechnung der Lärmauswirkungen u.a. das größere Hubschraubermodell vom Typ »EC-145« berücksichtigt. Zwar wird die Landespolizei in den nächsten Jahren weiterhin den kleineren Hubschrauber »EC-135« einsetzen, jedoch schließt sie nicht aus, bei künftigen Neuanschaffungen aus einsatztaktischen Gründen auch auf den größeren Typ zurückzugreifen.

Obwohl dieser Umstand also prognostisch unsicher ist und damit nicht zwingend einzubeziehen wäre, wurden im Interesse der Lärmschutzbelange die Werte für das größere Fluggerät für die Berechnungen zugrunde gelegt. Ebenso wurden auch einige weitere Annahmen aktualisiert und zugunsten eines umfassenden Schutzes der Anwohner langfristiger prognostiziert, was im Sinne eines möglichst lange tragfähigen Lärmschutzkonzepts liegt. Aufgrund der neu berechneten Lärmauswirkungen wurde außerdem das Umwelt- und Naturschutzgutachten entsprechend angepasst.

Die Bürgerinnen und Bürger können im Rahmen dieses erneuten Anhörungsverfahrens noch bis zum 19.02.2018 Einwendungen erheben. Ein Musterschreiben steht wieder zum Download auf der Homepage (www.oberschleissheim.de) zur Verfügung.

Artikel vom 05.02.2018
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