Beschuldigter Polizeibeamter vorläufig suspendiert

Verdacht: Verwarnungsgeld unterschlagen

München · Bei der Münchner Verkehrspolizei hat ein Beamter Barverwarnungen nicht korrekt abgerechnet. Es besteht der Verdacht, dass der Beamte auf diese Weise Geld unterschlagen hat. Der 48-Jährige ist derzeit suspendiert, das Landeskriminalamt ermittelt.

Bei einer routinemäßigen internen Überprüfung der Abrechnung von Barverwarnungen seien am 24. Januar bei einer Dienststelle der Verkehrspolizei München Unregelmäßigkeiten festgestellt worden. Dies teilte das Polizeipräsidium München am 25. Januar mit.

Ein 48-jähriger Polizeibeamter steht dabei im Verdacht, bar bezahlte Verwarngelder nicht ordnungsgemäß abgerechnet zu haben. Wie in Fällen interner Ermittlungen vorgesehen, wurde das Bayerische Landeskriminalamt informiert und hat umgehend die Ermittlungen übernommen. Am gleichen Tag wurden die ersten Maßnahmen wie Vernehmungen und Durchsuchungen veranlasst.

Der beschuldigte Mitarbeiter wurde zudem durch das Polizeipräsidium München vorläufig suspendiert. Details zur Höhe der unterschlagenen Gelder sowie die Motivlage des Tatverdächtigen sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen.

Als Barverwarnungen sind Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr zu verstehen. Sie bewegen sich im Bereich zwischen 5 und 55 Euro. Darüber hinausgehende Einzelbeträge sind als Barverwarnung nicht möglich.

Artikel vom 25.01.2018
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