Ein paar Euro mehr

Gesetzesänderungen im Überblick: Was bringt das Jahr 2018?

Dauerstau und dicke Luft am Effnerplatz: Im Februar fällt das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil über Dieselfahrverbote in Stuttgart. Ob das Urteil auch Signalwirkung für München hat, wird sich 2018 zeigen.		Foto: red

Dauerstau und dicke Luft am Effnerplatz: Im Februar fällt das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil über Dieselfahrverbote in Stuttgart. Ob das Urteil auch Signalwirkung für München hat, wird sich 2018 zeigen. Foto: red

München/Bogenhausen · Das Jahr 2018 bringt wieder einiges an Neuerungen für den Verbraucher mit sich. Wir haben einige dieser Änderungen für Sie schon mal rausgesucht.

Fangen wir mit den guten Nachrichten an:

Die Staatskassen sind prall gefüllt, so dass die Bürger etwas von der guten Lage abbekommen sollen. 2018 winken den Deutschen daher höheres Kindergeld und (minimal) niedrigere Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung.

Das monatliche Kindergeld wird, wie auch im Vorjahr, um zwei Euro angehoben. Für die ersten beiden Kinder gibt es nun jeweils 194 Euro im Monat, beim dritten Kind sind es 200 Euro und bei jedem weiteren Kind gar 225 Euro. Kindergeld kann ab sofort allerdings nur noch für sechs Monate rückwirkend beantragt werden.

Bis zum Jahresende galt eine Frist von mehreren Jahren. Der Krankenkassenbeitrag für die 54 Millionen Kassenpatienten sinkt im Schnitt von 1,1 auf 1,0 Prozent des Bruttolohns. Auch der Beitrag zur Rentenversicherung wird zum 1. Januar von 18,7 auf 16,6 Prozent gesenkt. Im Juli dürfen sich alle Rentner mit einen Rentenplus von etwa drei Prozent rechnen.

Bei der Einkommenssteuer steigt der Grundfreibetrag zum Jahreswechsel von 8.820 Euro auf 9.000 Euro. Ab diesen Betrag müssen ledige Erwachsene ihr Einkommen versteuern. Bei Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften verdoppelt sich der Betrag auf 18.000 Euro. Hinzu kommt der Kinderfreibetrag, der um 72 Euro auf nun 7.428 Euro steigt.

Der Regelsatz für alleinstehende Hartz-IV-Empfänger wird von 409 auf 417 Euro im Monat erhöht. Paare bekommen jeweils 374 Euro (vorher 368 Euro), die monatlichen Sätze für Kinder steigen je nach Kindesalter um 3 bis 5 Euro.

Ebenfalls interessant: Um Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen zu verringern, erhalten Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch, wie ihre Kollegen für eine gleichartige Tätigkeit bezahlt werden.

Auch gut: Bei der Steuererklärung müssen Belege nur noch aufbewahrt, aber nicht mehr an die Finanzbehörden geschickt werden.

Ab dem 13. Januar haften Bankkunden bei Missbrauch der Bank- oder Kreditkarte oder des Onlinebankings für entstandene Schäden nur noch bis maximal 50 Euro. Außerdem dürfen Händler bei Online-Buchungen keine extra Gebühren mehr für Kreditkartenzahlungen verlangen. Ab November sollen außerdem Echtzeitüberweisungen in der Eurozone möglich sein.

Auch für die Autofahrer wird sich mit dem Jahreswechsel einiges ändern. Zu einer der größten Neuerungen könnten Diesel-Fahrverbote in Großstädten gehören. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet Ende Februar über Fahrverbote für ältere Dieselfahrzeuge in Stuttgart. Dieses Urteil könnte Signalwirkung für andere Großstädte wie München haben, wo die Feinstaub und Stickoxidwerte deutlich erhöht sind.

Mit sofortiger Wirkung dürfen nur noch Winter- und Ganzjahresreifen mit Schneeflocke, dem sogenannten Alpine-Symbol, verkauft werden. Die bisherige Kennzeichnung mit dem M+S-Symbol ist dann nicht mehr ausreichend. Wer gerade erst in neue Winterreifen investiert hat, muss sie mit der Änderung nicht ersetzen. Vor 2018 angeschaffte Reifen dürfen noch bis zum 30. September 2024 gefahren werden. Wer im Winter künftig mit ungeeigneten Reifen unterwegs ist, muss mit einem höheren Bußgeld von 75 Euro statt bisher 60 Euro rechnen. Ab 1. Januar 2018 ändert sich für viele Autofahrer der Versicherungsbeitrag, da die neuen Typ- und Regionalklassen in Kraft treten.

Bei der Hauptuntersuchung wird wegen eines neuen Abgasmessungssystems 2018 teuer ausfallen. Denn künftig werden alle Abgaswerte wieder am Auspuff gemessen, damit manipulierte Auspuffanlagen entdeckt werden. Bei der Neuzulassung von Fahrzeugen nach dem 1. September wird eine höhere Kfz-Steuer fällig. Denn bei der Bemessung der Steuer wird künftig der strengere WLTP-Zyklus angewandt.

Ab dem 1. April 2018, gilt zudem ein neues Gesetz, dass ein Notrufsystem bei allen neuen Autos vorsieht. Die EU erhofft sich durch die Einführung des eCall-Systems, das bei einem Unfall automatisch einen Notruf absetzt, schnellere Hilfe am Unfallort zu gewährleisten und so die Zahl der Unfalltoten zu verringern.

Bei Online-Abodiensten fällt 2018 der nächste digitale Schlagbaum:
Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport, Musik, eBooks und Videospiele lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Bisher verhinderte dies der Einsatz von Ländersperren (Geoblocking). Die Nutzung der bereits bezahlten Dienste ist allerdings auf vorübergehende Aufenthalte (Urlaub) begrenzt. red

Artikel vom 10.01.2018
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