Bundeskartellamt führt kein Verfahren gegen 50+1-Regelung

Beschwerde des 1860-Investors gerät ins Stocken

Schwierige Beziehung: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. Foto: Anne Wild

Schwierige Beziehung: die Fans des TSV 1860 und Investor Hasan Ismaik. Foto: Anne Wild

München/Giesing · Die beim Bundeskartellamt anhängige Beschwerde von 1860-Investor Hasan Ismaik gegen die seiner Ansicht nach wettbewerbsbeschränkende 50+1-Regelung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) und der Deutschen Fußball Liga (DFL), nach der es Investoren nicht möglich ist, die Stimmenmehrheit bei Kapitalgesellschaften zu erlangen, in die Fußballvereine ihre Profimannschaften ausgegliedert haben, scheint nicht recht vom Fleck zu kommen.

Die Behörde wollte zunächst nach eigenen Angaben noch im alten Jahr entscheiden, ob sie die Eingabe Ismaiks zur weiteren Prüfung annimmt. Nach aktuellem Stand behandelt das Bundeskartellamt die Beschwerde aus dem Sommer 2017 jedoch noch nicht einmal. Auf Anfrage der »Münchner Abendzeitung« erklärte ein Sprecher des Kartellamts, man führe in diesem Zusammenhang kein Verfahren. Vielmehr sei noch nicht einmal entschieden, »ob und gegebenenfalls in welcher Form wir dieser Beschwerde nachgehen«. Das Amt kann darüber nach eigenem Ermessen befinden und lässt offen, ob es überhaupt zu einer weiterführenden Prüfung kommt. Eine Beschwerde habe auch keinerlei unmittelbare rechtliche Folgen und könne nicht mit einer Klage verglichen werden, heißt es. Das dürfte sich der Beschwerdeführer anders vorgestellt haben.

Ex-1860-Präsident Peter Cassalette, der als Vertrauter des Investors gilt, hatte vor Weihnachten in der gleichen Zeitung Vermutungen angestellt, Ismaik werde solange nicht auf Kaufangebote reagieren, bis geklärt sei, ob die 50+1-Regel weiter Bestand habe. Würde die Regelung fallen, hätten seine Anteile an der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA laut Cassalette »einen ganz anderen Wert«. Zuletzt stand der Münchner Unternehmer Gerhard Mey in Gesprächen mit Ismaik um einen Verkauf seiner Anteile. In der Höhe des Verkaufspreises sei man jedoch nicht zusammengekommen. Der umstrittene Mehrheitseigner der TSV 1860 München GmbH & Co. KG ließ die Meldung Meys, er sei verkaufswillig, hingegen umgehend dementieren.

(as)

Artikel vom 03.01.2018
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