Tragfähige Zukunft

Trotz Ausfall des Kalina-Stromkraftwerks ist Versorgung weiterhin gesichert

 Geschäftsführer der Geothermie Unterhaching GmbH & Co. KG Wolfgang Geisinger, Unterhachings Bürgermeister Wolfgang Panzer, Grünwalds Bürgermeiter Jan Neusiedl und Erwärme Grünwald-Geschäftsführer Andreas Lederle ( v.l.) Foto: VA

Geschäftsführer der Geothermie Unterhaching GmbH & Co. KG Wolfgang Geisinger, Unterhachings Bürgermeister Wolfgang Panzer, Grünwalds Bürgermeiter Jan Neusiedl und Erwärme Grünwald-Geschäftsführer Andreas Lederle ( v.l.) Foto: VA

Unterhaching/Grünwald · Das Kalina-Stromkraftwerk der Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co. KG (GUHP) bleibt abgeschaltet.

Die daraus resultierenden Umsatzausfälle gleichen die Gesellschafter mit Eigenkapital in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. Euro aus. Davon kommen 2.374.000 Euro (94,96 Prozent) von der Erdwärme Grünwald GmbH (EWG) und 126.000 Euro (5,04 Prozent) von der Geothermie Unterhaching GmbH & Co KG (GUH). Entsprechend ändern sich auch die Beteiligungsverhältnisse: Die EWG ist künftig mit 94,96 Prozent und die GUH mit 5,04 Prozent an der GUHP beteiligt. Die Versorgungssicherheit für das Unterhachinger Fernwärmenetz bleibt weiterhin langfristig gesichert.

Das Kalina-Stromkraftwerk der GUHP ist seit dem 4. August 2017 nicht in Betrieb. Die umfassende technische Analyse ergab: Ein dauerhaft stabiler und vor allen Dingen wirtschaftlicher Betrieb des Kalina-Stromkraftwerks ist nicht mehr darstellbar. Die Gesellschafter der GUHP – dies sind die Geothermie Unterhaching Produktionsbeteiligungs-GmbH (GUP) als persönlich haftende Gesellschafterin sowie die Kommanditistinnen EWG und GUH – haben daher einvernehmlich beschlossen, das Kalina-Stromkraftwerk nicht mehr in Betrieb zu nehmen.

Der Ausfall des Kalina-Stromkraftwerks hat einen Ausfall von Umsatzerlösen zur Folge. Um dies auszugleichen und den Geschäftsbetrieb der geothermischen Wärmeerzeugung nachhaltig fortführen zu können, haben die Gesellschafter beschlossen, der GUHP liquide Mittel in Höhe von 2,5 Mio. Euro als Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Davon kommen 2.374.000 Euro (94,96 Prozent) von der EWG und 126.000 Euro (5,04 Prozent) von der GUH.

Verbunden damit ist eine Neuordnung der Verhältnisse als Gesellschafter der GUHP. Seit 1. Januar 2014 waren die beiden Gesellschafter GUH und EWG zu jeweils 50 Prozent an der GUHP beteiligt. Mit der neuen Einlage verändern sich die Beteiligungsverhältnisse: Ab sofort ist die EWG mit 94,96 Prozent und die GUH mit 5,04 Prozent an der GUHP beteiligt. Dieses Verhältnis gilt ab 1. Januar 2018 auch für die Verbuchung möglicher Gewinne und Verluste der GUHP bzw. ab sofort für das Stimm- und alle übrigen Gesellschafterrechte. Das Fernwärmenetz in der Gemeinde Unterhaching ist von diesen Entscheidungen nicht betroffen.

Es bleibt weiterhin zu 100 Prozent im Besitz der GUH. Beschlossen wurde zudem, dass der Gesellschafterin GUH trotz der veränderten Beteiligungsverhältnisse wichtige Rechte erhalten bleiben: So steht der GUH das Recht zu, sich in Absprache mit EWG an der Gesellschafterfinanzierung neuer Geschäftsaktivitäten der GUHP mit einer Quote von bis zu 50 Prozent zu beteiligen. Die wirtschaftlichen Ergebnisse solcher Geschäftsaktivitäten sind sodann im Verhältnis der Finanzierungsquoten zwischen den Kommanditistinnen zu verteilen. Damit bleibt die GUH an den zukünftigen Optionen angemessen beteiligt.

Versorgungssicherheit im Fernwärmenetz in Unterhaching

Von all dem unberührt bleibt der am 12. Dezember 2013 zwischen der GUHP und der GUH bestehende Wärmeliefervertrag mit einer Laufzeit von vorerst 30 Jahren: Er gilt unverändert fort. Beiden Gesellschaftern der GUHP war es wichtig, die Versorgungssicherheit im Fernwärmenetz Unterhaching nachhaltig zu sichern.

Eine Kündigung dieses Wärmeliefervertrags darf nicht gegen die Stimmen der GUH beschlossen werden. Die Leistungsbeziehungen zwischen GUH und GUHP werden wie bisher zu marktüblichen Konditionen verrechnet. Den Beschlüssen wurde von den Gemeinderäten Grünwald und Unterhaching im Dezember 2017 in getrennten Sitzungen mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Rechtsaufsicht beider Kommunen war in die Gespräche mit eingebunden und hat alle Aspekte der Neuordnung bereits im Vorfeld der Sitzungen umfassend als mit kommunalrechtlichen Grundsätzen vereinbar gewürdigt.

»Der seit April 2013 bestehende geothermische Wärmeverbund zwischen Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG und Erdwärme Grünwald hat sich bewährt«, sagen Unterhachings 1. Bürgermeister Wolfgang Panzer und Grünwalds 1. Bürgermeister Jan Neusiedl übereinstimmend, »denn wir geben uns bei Wartungsarbeiten gegenseitig regenerative Redundanz. Zudem kann geothermische Energie aus Unterhaching auch von der EWG genutzt werden. Mit den neuen Vereinbarungen heben wir die Zusammenarbeit beider Energieversorgungs-Unternehmen auf ein noch höheres und intensiveres Niveau und das zum Wohle beider Kommunen. Der Ausfall des Unterhachinger Kalina-Stromkraftwerks hat uns vor eine neue Herausforderung gestellt. Darauf reagieren wir einvernehmlich mit der Neuordnung und haben damit die Geothermie Unterhaching Produktions-GmbH & Co.KG auf ein starkes, solides Fundament gestellt. Die Nutzung der Geothermiequelle in Unterhaching ist für die Zukunft gesichert.

Eine gute Nachricht für die Zukunftsfähigkeit der Geothermie und ein weiterer großer Schritt hin zu einer klimaschonenden Wärmeversorgung in beiden Gemeinden.«

Artikel vom 03.01.2018
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