Mehrere Fahrzeuge abgeschleppt

Fasanerie · Fläche vor dem Ladenzentrum ist privater Grund

Hier ist das Parken nicht erlaubt. Der Eigentümer dieser Privatfläche setzt sein Recht durch und lässt unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen.	Foto: privat

Hier ist das Parken nicht erlaubt. Der Eigentümer dieser Privatfläche setzt sein Recht durch und lässt unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen. Foto: privat

Fasanerie · Böse reingefallen sind in jüngster Vergangenheit zahlreiche Autofahrer in der Fasanerie mit der unschönen und kostspieligen Konsequenz, dass ihr Auto abgeschleppt wurde.

Passiert ist das Ganze beim Ladenzentrum am Lerchenauer See. Vor dem Ladenzentrum zur Lassallestraße hin und nördlich des Ladenzentrums befinden sich zwei planierte und befestigte Freiflächen. Für Anwohner und regelmäßige Besucher des Bereichs sehr hilfreich, konnten die Autofahrer ihre Fahrzeuge dort immer parken. Nach Jahrzehnten fragt niemand mehr, ob das überhaupt erlaubt ist. Genau daran scheiden sich nun die Geister.

In den letzten Wochen wurden Fahrzeuge zumindest von der Fläche zwischen Ladenzentrum und Lassallestraße abgeschleppt. »Dutzendweise«, wie ein Augenzeuge berichtet.

Nicht alle betroffenen Autobesitzer haben sich das ohne Weiteres bieten lassen. Doch die Polizei habe nichts machen können. Es handele sich um Privatgrund. Dazu kommt eine Beschilderung mit privat angebrachten Halteverbotzeichen auf diesem Privatgrund, von denen sich nicht eindeutig sagen lässt, auf welche Bereiche der Fläche sie sich beziehen. Hier gehen die Meinungen der beteiligten Personen weit auseinander.

Für die Autofahrer im Münchner Norden, die öfter in der Siedlung am Lerchenauer See sind und zum Parken die umstrittene Fläche genutzt wurde, heißt es jetzt: obacht! Die Fläche als Parkfläche zu nutzen, könnte zu weiteren Abschleppaktionen führen. Daher ist es zurzeit ratsam, sich einen anderen Abstellplatz zu suchen. Das gilt mindestens, bis die Angelegenheit abschließend geklärt ist. So lange muss man davon ausgehen, dass die Abschleppvorgänge rechtens sind, ganz egal, ob man die Art und Weise nun nachvollziehen kann oder nicht.

Artikel vom 19.12.2017
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