Landkreis Erding darf Kommunalpass weiter ausgeben

Erding · Der Petitionsausschuss im Bayerischen Landtag hat die Petition zur Abschaffung des Kommunalpasses im Landkreis Erding nach Paragraph 80 Absatz 4 des Bayerischen Landtags für erledigt erklärt und nicht etwa eine Aufforderung zur Abschaffung der Karte beschlossen.

Das bedeutet, dass die Vorgehensweise des Landkreises Erding rechtskonform ist und es daher keine Veranlassung gibt, die Modalitäten für Auszahlungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz anzupassen. Die Asylsuchenden im Landkreis Erding erhalten seit Mai 2016 ihre Geldleistungen über den Kommunalpass, mit dem sowohl eine bargeldlose Bezahlung in Geschäften mit Lesegerät als auch Barabhebungen am Automaten möglich sind.

Die Regelung war anfangs heftig kritisiert worden. Der Landkreis hielt dennoch daran fest, weil sich das System aus Sicht der Verantwortlichen bewährt hatte. Sie biete den Leistungsempfängern die Möglichkeit, die Bedarfe des täglichen Lebens eigenverantwortlich mit den ihnen zustehenden Geldmitteln zu decken. Jeder volljährige Leistungsempfänger erhält eine eigene Karte; die Leistungen für Kinder werden jeweils auf die Karte der Mutter gebucht. So könne missbräuchlicher Verwendung der Geldmittel entgegengewirkt werden.

Artikel vom 16.12.2017
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