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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 17.10.; aus der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23.10.2017
Aus der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 17.10.
Antrag auf Anbringung eines Halteverbotes im Moosweg, östlich Einmündung Pfarrer Kranz-Straße
Anwohner der Pfarrer-Kranz-Straße haben moniert, dass es bei der Ausfahrt aus der Pfarrer-Kranz-Straße in den Moosweg immer wieder zu gefährlichen Situationen käme, da der Moosweg auf Höhe Einmündung Pfarrer-Kranz-Straße in Richtung St.- Margarethen-Straße zusammenhängend derart zugeparkt sei, dass einem Fahrzeuge aus Richtung St.-Margarethen-Straße immer in falscher Fahrtrichtung entgegenkämen, da Ausweichlücken fehlten. Es wird daher beantragt, auf der nördlichen Straßenseite des Moosweges ab Höhe Einmündung Pfarrer-Kranz-Straße ein Halteverbot in östlicher Richtung auf mindestens 15 m Länge anzubringen.
Beschluss:
Der Umwelt-und Verkehrsausschuss beschließt, auf der
nördlichen Straßenseite des Moosweges ab Höhe Einmündung Pfarrer-Kranz-Straße
in östlicher Richtung auf einer Länge von 15 m ein Halteverbot anzubringen.
Schaffung eines zweiten Fußgängerüberweges in der Prof.- Otto-Hupp-Straße auf Höhe Heinz-Katzenberger-Straße
Ein Bewohner des neuen Baugebietes Südlich der Hirschplanallee hat beantragt, in der Prof.-Otto.Hupp-Straße, auf Höhe der Heinz-Katzenberger-Straße, einen zweiten Fußgängerüberweg zu schaffen, da »...mehrere Dutzend Kinder aus Richtung Neubaugebiet auf dem Weg zu den Kindergärten bzw. Schulen den »Umweg« über den bestehenden Fußgängerüberweg nicht nutzen würden.«
Anmerkung der Verwaltung:
Die Möglichkeit der Anlegung eines weiteren
Fußgängerüberweges wurde bereits durch den Arbeitskreis Schulwegsicherheit
eingehend geprüft; die unmittelbare Nähe zum bereits bestehenden Fußgängerüberweg
wurde kritisch gesehen, zumal es auch mit der Beschilderung Probleme geben
dürfte und die Rettungszufahrt für das Seniorenheim nicht eingeschränkt
werden darf. Die Kinder sollten vielmehr sowohl von den Eltern als auch
den Lehrern darauf aufmerksam gemacht werden, dass die vorhandenen Fuß-
und Radwege genutzt werden müssen. Die Polizei sieht aus mehreren Gründen
(zweiter Fußgängerüberweg in Reichweite, 30er-Zone, kein Durchgangsverkehr,
überschaubares Verkehrsaufkommen in diesem Bereich) ebenso keine Veranlassung,
am Status Quo etwas zu ändern.
Beschluss:
Der Umwelt-
und Verkehrsausschuss beschließt, in der Prof.-Otto-Hupp-Straße einen weiteren
Fußgängerüberweg auf Höhe des Eingangs zum Seniorenpark zu schaffen. Abstimmung:
7:5
Aus der Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23.10.2017
Neubau von vier DHH mit Garagen in der Haselsbergerstraße 27, Antrag auf Vorbescheid
Beantragt wird der Neubau von vier Doppelhaushälften mit Garagen auf dem
Grundstück Haselsbergerstraße 27.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich
des rechtskräftigen, einfachen Bebauungsplanes Nr. 47 »Eigenheimstraße«.
Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 3 i.V.m. § 34 BauGB.
Für
das Vorhaben ist ausschließlich Wohnnutzung vorgesehen. Die höchstzulässige
Grundfläche von 260 m² wird durch die vier DHH eingehalten. Die gesamte
versiegelte und überbaute Grundfläche beträgt 606,00 m² und entspricht einer
GRZ von 0,43. Nach Nr. 2.1 des Bebauungsplanes ist bei Grundstücken mit
Hinterliegerbebauung eine Überschreitung der maximalen Grundfläche durch
die Flächen der Zufahrten bis zu einer GRZ von maximal 0,57 zulässig. Jedoch
darf die Befestigung zum hinteren Gebäude die Wasserdurchlässigkeit des
Bodens nicht wesentlich beschränken. (…)
Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung von vier Doppelhaushälften mit Garagen auf dem Grundstück Haselsbergerstraße
27, gemäß dem Antrag auf Vorbescheid herzustellen.«
Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Neubau des Kinderhorts an der Parksiedlung
Der Arbeitskreis Energie hat in seiner Sitzung am 13.03.2017 vorgeschlagen,
auf dem Neubau für den Kinderhort Parksiedlung eine Photovoltaikanlage zu
errichten.
Diese Anlage soll von der Bürgerenergiegenossenschaft
BEnG e.G. errichtet und betrieben werden. Der gewonnene Strom soll von der
Gemeinde zum Betrieb des Kinderhortes zu günstigen Konditionen abgenommen
werden.
Ursprünglich war vom Anlagenbetreiber als Standort die Kinderkrippe Schlosskinder vorgesehen gewesen. Seitens des Bauamts wurde bereits in der Sitzung des Arbeitskreises Energie als Alternativstandort der Neubau des Kinderhorts aus folgenden Gründen vorgeschlagen:
- das Gebäude ist derzeit im Bau und notwendigen Anpassungen sind daher während der Bauzeit einfacher möglich als bei einem Bestandsgebäude
- auf dem Schulgelände und in der Ortsmitte besteht ein hoher Strombedarf
- das ökologische und zukunftsweisende Projekt passt thematisch gut zur Sozialen Stadt und zur Um- und Neugestaltung der Ortsmitte, und es ist zudem im Blickpunkt der Öffentlichkeit
Da der Kinderhort eine hinterlüftete Blechfassade erhält, ist es sehr einfach möglich, die Stromkabel außerhalb des Gebäudes im Bereich der Fassaden-Hinterlüftung zu verlegen. Dadurch kann auf teure Dachdurchführungen und zusätzliche Brandschutzmaßnahmen innerhalb des Gebäudes verzichtet werden. Es entstehen der Gemeinde somit keine Zusatzkosten. Alle anderen Komponenten (z.B. Module, Wechselrichter) sind ausnahmslos vom Anlagenbetreiber zu stellen und zu warten.
Technische Daten der geplanten Anlage:
- Leistung: 23,10 kWp (Kilo Watt Peak = Spitzenleistung unter genormten Testbedingungen, bei 1000 W/m² Einstrahlung und 25°C Umgebungstemperatur)
- Insgesamt 84 Module
- Ost-/West-Ausrichtung
- Neigung 10°
Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss stellt sein Einvernehmen
zur Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem Neubau Hortgebäude her. Die
Verwaltung wird mit der Vorbereitung eines Vertrages mit der Bürgerenergiegenossenschaft
BenG eG beauftragt. Der Vertrag wird vor Abschluss dem Bau- und Werkausschuss
vorgelegt. Die Genossenschaft wird gebeten, das Kapital möglichst aus der
Oberschleißheimer Bürgerschaft zu akquirieren.«
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