Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der Sitzung des Ferienausschusses vom 22.08.2017:

Aus der Sitzung des Ferienausschusses vom 22.08.2017

Vergabe von Zuschüssen an die Sportvereine im Haushaltsjahr 2017

Laut den Sportförderrichtlinien sind die Anträge auf einen Zuschuss bis zum 15. Juli des jeweiligen Jahres abzugeben. Bis zum Stichtag gingen 5 Anträge bei der Gemeinde ein. Aufgrund dieser geringen Beteiligung wurden sämtliche Vereine über den Vorsitzenden angeschrieben und darum gebeten bis spätestens 28. Juli 2017 Anträge abzugeben. Letztendlich sind 11 Anträge bei der Gemeinde eingegangen.

Gemäß den Sportförderrichtlinien erfolgt eine Förderung nur für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. 11 Vereine mit insgesamt 1.726 förderungsfähigen Mitgliedern (davon 1.032 aus Oberschleißheim) haben einen vollständigen Zuschussantrag bei der Gemeinde eingereicht. Durch die Gewichtung zwischen Oberschleißheimern (Faktor 2: € 10,51) und Auswärtigen (Faktor 1: € 5,26) ergeben sich die folgenden Zuschüsse an die Sportvereine:

RSV Schleißheim € 457,40, TC Schleißheim € 783,36, Skiclub Schleißheim € 110,41, TSV Schleißheim € 6.697,97, DLRG Ortsgruppe Oberschleißheim € 2.334,30, FC Phönix Schleißheim € 1.566,72, SV Riedmoos € 500,00, Rudergesellschaft München € 615,12, Schleißheimer Paddelclub € 63,09, Narhalla Oberschleißheim € 404,82, Schützengesellschaft Birkhahn Badersfeld € 68,35.

Finanzielle Auswirkungen:

Der Ansatz für die allgemeine Sportförderung bei HHSt. 01.5531.7093 beträgt € 14.500 und wird entsprechend der obigen Aufstellung auf Grundlage der gemeldeten Mitgliederzahlen auf die 11 Vereine, die eine vollständigen Antrag abgegeben haben, aufgeteilt.

Beschluss:
»Der Ferienausschuss beschließt, die Zuschüsse für die Sportförderung entsprechend der obigen Aufstellung an die Sportvereine zu verteilen. Nachträgliche Zuschussanträge können durch die bereits erfolgte Gewichtung und Berechnung nicht mehr berücksichtigt werden.« Abstimmung: 13:0

Einbahnstraßenregelung Theodor-Körner-Straße und Haselsbergerstraße; Ergänzungen zum UVA-Beschluss vom 16. Mai 2017

In der UVA Sitzung vom 16. Mai 2017 wurde beschlossen, die bisherige Einbahnstraßenregelung in der Ludwig-Thoma-Straße zukünftig gegensätzlich verlaufen zu lassen und in der Theodor-Körner-Straße – zwischen Ludwig-Thoma-Straße und Hofkurat-Diehl-Straße – erstmalig eine Einbahnstraßenregelung in Fahrtrichtung Hofkurat-Diehl-Straße einzuführen. Die PI48 hatte hierzu bereits Ihre Bedenken und Meinungen mit Schreiben vom 10. Mai 2017 dargelegt. Bei einem kürzlich stattgefundenen Gespräch mit dem Dienststellenleiter der PI48, Herr Graf, wurde diese Thematik nochmals erörtert. Bei Umsetzung der bereits beschlossenen Maßnahmen käme es insbesondere durch den häufigeren Begegnungsverkehr in der Hofkurat-Diehl-Straße zu der Problematik, dass dies für die ausrückenden Streifenfahrzeuge eine zusätzlich Behinderung darstellen würde.

Zusätzliche Halteverbote zur Entspannung dieser Situation halte man für nicht sinnvoll, da dieser Straßenraum durch die Anwohner bereits jetzt andauernd dicht beparkt und auch benötigt wird. Bei einer Verlängerung der Einbahnstraßenregelung in der Theodor-Körner-Straße bis Einmündung Jahnstraße wäre die Problematik des sich verlagernden Schleichverkehrs gelöst. Auch die Ausfahrtsituation für die Polizei von der Hofkurat-Diehl-Straße über die Theodor-Körner-Straße in die Freisinger Straße hätte sich dann gegenüber der jetzigen Ist-Situation stark verbessert, da kein Begegnungsverkehr mehr stattfindet. Um zu verhindern, dass der Verkehrsstrom stattdessen nun verstärkt über die Haselsbergerstraße wieder in die Ludwig-Thoma-Straße gelangt, hält man es für sinnvoll, gleichzeitig für die Haselsbergerstraße im Straßenabschnitt zwischen Hofkurat-Diehl-Straße und Ludwig-Thoma-Straße ebenfalls eine Einbahnstraßenreglung in Fahrtrichtung Freisinger Straße einzurichten.

Letztlich wurde folgender Beschluss gefasst:
»Der Ferienausschuss beschließt, die ursprüngliche Einbahnstraßenregelung beizubehalten.« Abstimmung: 13:0

Artikel vom 11.10.2017
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