Bakterieller Erreger im Trinkwasser

Chlorung des Unterschleißheimer Trinkwassers muss fortgesetzt werden

Unterschleißheim · Die Anfang September begonnene Chlorung des Unterschleißheimer Trinkwassers wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt auch in den nächsten Wochen solange fortgesetzt, bis eine Verkeimung nachhaltig ausgeschlossen werden kann.

Hintergrund ist, dass bei einer Laboruntersuchung das Bakterium des Typs Pseudomonas aeruginosa festgestellt wurde. Daraufhin wurde umgehend mit der Chlorung des Trinkwassers im Rahmen der Trinkwasserverordnung begonnen. Bei dem Keim handelt es sich um ein natürlich vorkommendes Bakterium, das als natürlicher Bewohner praktisch überall im Erdreich und Wasser zu finden ist. Gesundheitsgefahr besteht in der Regel keine, nur bei Menschen mit stark geschwächtem Immunsystem, speziell in Krankenhäusern, kann es zu Infektionen kommen.

Um dem in jedem Fall vorzubeugen und um das Bakterium nachhaltig abzutöten, muss die Chlorung im Rahmen der geltenden Vorschriften der Trinkwasserverordnung fortgesetzt werden, bis auch bei wiederholten Nachproben keine Auffälligkeiten mehr festgestellt werden können. Weitere Maßnahmen sind aus Sicht des Gesundheitsamtes aktuell nicht erforderlich. Bei der Bekämpfung des Bakteriums und der Suche nach der Ursache arbeiten die Stadtwerke Unterschleißheim eng mit dem Gesundheitsamt des Landkreises München sowie dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zusammen. Die aktuell stattfindende systematische Beprobung des Unterschleißheimer Trinkwassernetzes ist konzeptionell so ausgelegt, um die Ursache der Verunreinigung einzugrenzen. Die Entnahme der Proben erfolgt unabhängig voneinander sowohl durch die Stadtwerke Unterschleißheim als auch durch das Gesundheitsamt.

Sollte man gesundheitliche Fragen zu dem gechlorten Trinkwasser haben, kann man sich an das Gesundheitsamt oder direkt an den Hausarzt wednen. Für spezielle Fragen zu Haustieren ist ein Tierarzt der richtige Ansprechpartner. Für weitere Fragen zum Trinkwasser steht das Gesundheitsamt zu den Dienstzeiten unter 0 89 / 62 21 – 11 44 bzw. 0 89 / 62 21 – 0 zur Verfügung. Außerhalb der Dienstzeiten des Landratsamtes kann man gesundheitliche oder medizinischen Fragen im Zusammenhang mit dem Bakterium Pseudomonas aeruginosa bitte an den diensthabenden Arzt der Feuerwehreinsatzzentrale unter 0 89 / 62 21 – 23 03 richten.

Pseudomonas aeruginosa
Pseudomonas aeruginosa ist grundsätzlich als Krankheitserreger anzusehen; das Bakterium kann bei gesunden Menschen jedoch selten schwere Erkrankungen auslösen. In medizinischen Einrichtungen (vor allem Krankenhäuser) hat P. aeruginosa eine wichtige Bedeutung als Erreger nosokomialer Infektionen. Der Haupteintragspfad von P. aeruginosa ist der Kontakt mit verletzter Haut und Schleimhäuten. Auch beim Trinken, der Zubereitung von Säuglingsnahrung oder bei der Reinigung von Kontaktlinsen mit kontaminiertem Wasser kann P. aeruginosa zu Infektionen führen. Bei Nachweis von P. aeruginosa ist eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit zu besorgen und es sind Sofortmaßnahmen einzuleiten (z. B. Nutzungseinschränkung, Detailuntersuchung, Verbraucherinformation). (Quelle: Referat für Gesundheit und Umwelt der LH München)

Gesundheitliche Bedeutung: P. aeruginosa gilt als fakultativ pathogener Erreger. Eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit ist bei einem Nachweis von P. aeruginosa vor allem für Personen mit prädisponierenden Faktoren zu besorgen. Solche Faktoren umfassen z. B. invasive Fremdkörpersysteme (Harnwegskatheter, Venenkathetersysteme oder Beatmungstuben), offene akute und chronische Wunden, Verbrennungen oder bestimmte Grundkrankheiten wie Mukoviszidose (zystische Fibrose). Fremdkörper wie Kontaktlinsen oder invasive Kathetersysteme sind daher ein wichtiger Risikofaktor für die Ansiedlung von P. aeruginosa, wenn diese mit Wasser gespült und hierdurch besiedelt werden. Zu den relevanten P. aeruginosa bedingten Infektionen bei Personen ohne prädisponierende Faktoren zählen Otitis externa und Folliculitis. P. aeruginosa ist von hoher Bedeutung als Erreger nosokomialer Infektionen. (Quelle: Leitlinien zum Vollzug der §§ 9 und 10 der Trinkwasserverordnung, Bundesministerium für Gesundheit und Umweltbundesamt)

Artikel vom 19.09.2017
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