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Zweckentfremdung von Wohnraum: Haft
München · Das Verwaltungsgericht München hat für den Mieter einer Wohnung wegen andauernder Zweckentfremdung eine Ersatzzwangshaft angeordnet. Der Mieter hat über Monate seine Wohnung an wechselnde Untermieter weitervermietet, ähnlich einem Hotelbetrieb.
Dabei hat er hohe Einnahmen erzielt. Das Sozialreferat hatte dem Mieter die zweckfremde Nutzung untersagt und Zwangsgelder festgesetzt. Das Gericht bestätigte die Rechtmäßigkeit dieser Anordnung. Trotzdem weigerte sich der Mieter weiterhin, die Zweckentfremdung zu beenden. Daraufhin hat das Sozialreferat in einem nächsten rechtlichen Schritt die Ersatzzwangshaft beim Verwaltungsgericht beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben. Bei dieser Entscheidung handelt es sich laut Mitteilung der Stadt um eine Einzelfallentscheidung. Bei dem Beschuldigten hatten sich alle anderen Mittel als wirkungslos erwiesen.
Artikel vom 26.08.2017Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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