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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzung
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 23. Mai 2017
Vorstellung der Quartiersentwicklung Mittenheim auf den Grundstücken des Kath. Männerfürsorgevereins
Der Kath. Männerfürsorgeverein München e.V. beabsichtigt die Entwicklung eines Wohnquartiers im Ortsteil Mittenheim. Für die Sitzung ist eine erste Präsentation der Expertisen, des Struktur- und Leitplans im Gemeinderat vorgesehen. Anschließend wird der Planungsentwurf zur Diskussion gestellt.
Erster Bürgermeister Kuchlbauer dankt den Vortragenden für die Präsentation.
Aus dem Gremium werden verschiedene Sichtweisen kundgetan und Fragen an
die Vortragenden gestellt, vor allem zu den Themen
- Verkehrsaufkommen und Verkehrsführung
- Entstehung eines Siedlungsschwerpunktes am Ortsrand
- Art der Bebauung in den Bereichen Ost und West des Quartieres
- Dimension des Gebietes
- Notwendigkeit von damit einhergehenden Infrastrukturmaßnahmen
Beschluss:
Der
Gemeinderat nimmt den Masterplan für eine Bebauung der Grundstücke des Kath.
Männerfürsorgevereins im Ortsteil Mittenheim zur Kenntnis.
Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 226/486 (Frauenfeld) und Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft
Mit Antrag vom 14. April 2015 hat die Fraktion Freie Wähler die Bebauung des gemeindeeigenen Grundstücks Am Frauenfeld, Fl.Nr. 226/486 beantragt. Mit Antrag vom 30. November 2016 wurde der Antrag um die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft ergänzt. Die rechtlichen Voraussetzungen wurden durch die Verwaltung geprüft:
Voraussetzungen für eine Unternehmensgründung
Die kommunalrechtlichen Voraussetzungen für die Gründung eines Unternehmens
richten sich nach den Art. 86 und 87 der Gemeindeordnung, wobei unterschieden
werden muss, ob es sich um ein öffentlich-rechtliches oder privatrechtliches
Unternehmen handelt. (…)
Kommunale Wohnungsbauförderung
Das kommunale Wohnraumförderprogramm als zweite Säule des Wohnungspakts
Bayern setzt sich zusammen aus einem 30%igen Zuschuss des Freistaates Bayern,
einem (optionalen) Darlehen mit bis zu 60% der Herstellungskosten (inkl.
Grundstückskosten) und dem Eigenanteil der Kommune mit mindestens 10 Prozent.
Voraussetzung der Bewilligung ist, dass die Gemeinde mindestens 20 Jahre
im Besitz der Wohnung bleibt.
Für das kommunale Wohnraumförderprogramm sind ausschließlich kommunale Gebietskörperschaften (inkl. Eigenbetriebe) antragsberechtigt, nicht aber Kommunalunternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Dies würde den Beihilfevorschriften der EU widersprechen. Zwar könnte die Gemeinde die Förderung beantragen und an solche Unternehmen weitergeben, dies würde aber einen beihilferechtlichen Betrauungsakt notwendig machen, dessen Vollzug einen enormen administrativen Aufwand darstellt. Ansonsten sind kommunale Wohnungsbaugesellschaften nur über die dritte Säule, die staatliche Wohnraumförderung, antragsberechtigt und förderfähig.
Fazit
Für die Gründung
eines kommunalen Unternehmens spricht
- Möglichkeit der Rücklagenbildung für zukünftige Investitionen
- Kaufmännische Buchführung ermöglicht Liquiditätserlöse aus Abschreibung und Verzinsung
- Keine Bindung an den Tarifvertrag, Bestellung des Vorstands auf Zeit
- Möglichkeit des Vorsteuerabzugs
- Kommunalunternehmen und GmbH wären bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig (ggf. aber in Verbindung mit staatlichen Förderprogrammen),
Gegen die Gründung eines kommunalen Unternehmens spricht
- Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses unter Beachtung der entsprechenden Formalitäten
- Förderung über die zweite Säule des Wohnungspakts Bayern nur als kommunale Gebietskörperschaft möglich
- Gründung eines Unternehmens für die Realisierung eines einzelnen Projektes erscheint unverhältnismäßig
Nach kurzer Diskussion wird der Antrag durch GR Hirschfeld im Namen der Freien Wähler zurückgezogen.
Nutzung des Gebäudes Prof.-Otto-Hupp-Straße 28 als Ausweichmöglichkeit für die Mittagsbetreuung Grundschule Parksiedlung/Berglwaldschule
Im kommenden Schuljahr 2017/18 werden zum wiederholten Mal vier erste Klassen
an der Grundschule Parksiedlung wegen steigender Schülerzahlen gebildet.
Auch die Anmeldezahlen für Hort bzw. Mittagsbetreuung an der Grundschule
Parksiedlung sind höher und übersteigen die vorhandenen räumlichen Kapazitäten;
25 Kinder hätten demnach keine Möglichkeit auf Betreuung.
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung vom 25. April 2017 das Mietverhältnis
mit dem HPCA Augustinum für das Gebäude Prof.-Otto-Hupp-Straße 28 endgültig
zum 30. August 2017 beendet hat, steht dieses Gebäude nun zur Verfügung
und könnte als Ausweichmöglichkeit dienen. Es umfasst 4 große Gruppenräume
sowie eine Küche.
Nach Rücksprache mit der Nachbarschaftshilfe
Oberschleißheim wünscht diese die Unterbringung nicht nur der zusätzlichen
Gruppe, sondern aller drei Gruppen der Mittagsbetreuung an der Schule Parksiedlung
ab September 2017 in den Räumen der ehem. HPCA-Einrichtung. Ebenso könnte
in diesem Gebäude auch eine verlängerte Mittagsbetreuung (mit Mittagessen)
für die Kinder, die keinen Hortplatz mehr bekommen, angeboten werden.
Beschluss:
Das
Gebäude Prof.-Otto-Hupp-Straße 28 kann ab September 2017 als provisorisches
Ausweichquartier für die Mittagsbetreuung an der Grundschule Parksiedlung
zur Verfügung gestellt werden.
Die Modalitäten im Einzelnen werden seitens der Verwaltung in enger Abstimmung mit der Nachbarschaftshilfe, der Elternschaft, dem Landratsamt und ggf. der Schule und dem Hort geregelt.
Artikel vom 06.07.2017Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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