Oberschleißheim · Lärmaktionsplan

Oberschleißheim · Das Eisenbahn-Bundesamt hat mit der Erstellung des Lärmaktionsplanes für alle Haupteisenbahnstrecken des Bundes begonnen.

Dieser wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit alle fünf Jahre für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes erstellt. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen an Haupteisenbahnstrecken des Bundes. Eine Haupteisenbahnstrecke ist ein Schienenweg mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr. Die gesetzlichen Regelungen finden sich in § 47 lit. a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in zwei zeitlich getrennten Phasen statt.

Ab dem 30. Juni 2017 beginnt die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Bis zum 25. August 2017 hat dann jeder Bürger die Gelegenheit, sich an der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes zu beteiligen, die unter www.laermaktionsplanung-schiene.de als Informationsplattform zur Verfügung steht.

Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230 in 14412 Potsdam geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann vom  30. Juni 2017 an über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Artikel vom 06.07.2017
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