Nach zwei Vorfällen im Mai weist das Landratsamt Hundehalter auf ihre Pflichten hin

München · Wildernde Hunde sind kein Kavaliersdelikt

Ein trächtiges Reh fiel vor wenigen Tagen der Jagdattacke eines freilaufenden Hundes zum Opfer. Um solche Vorfälle zu vermeiden, nimmt das Landratsamt München die Hundehalter in die Pflicht.	Foto: Bayerischer Jagdverband

Ein trächtiges Reh fiel vor wenigen Tagen der Jagdattacke eines freilaufenden Hundes zum Opfer. Um solche Vorfälle zu vermeiden, nimmt das Landratsamt München die Hundehalter in die Pflicht. Foto: Bayerischer Jagdverband

München · Hundebesitzer freuen sich über das schöne Frühlingswetter, weil das Gassigehen damit nicht zur lästigen Pflicht wird. Ganz im Gegenteil: Sie dehnen ihre Runden mit ihren Vierbeinern aus, auch um Felder, Wiesen und Wälder zu erkunden.

Leider kommt es hierbei immer wieder zu Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden, wie das Landratsamt München mitteilt.

Demnach stellen gerade im Frühling und Frühsommer Hunde für viele Wildtiere ein »enormes Risiko« dar: Trächtige Mutter- und unerfahrene Jungtiere sind leichte Beute für die Hunde, die ihrem angeborenen Jagdinstinkt nachgehen. An der Isar bei Straßlach-Dingharting haben vor wenigen Tagen fünf Hunde einen Schwan gerissen. Im Gemeindegebiet Schäftlarn tötete ein freilaufender Hund eine trächtige Rehgeiß. Ihre zwei Jungen wären wenig später zur Welt gekommen. Diese Vorfälle nimmt die Behörde zum Anlass, Hundebesitzer auf ihre Aufsichtspflicht hinzuweisen.

Jeder Hund habe den Drang zu hetzen und Beute zu machen, auch wenn dieser Drang unterschiedlich stark ausgeprägt sein könne, heißt es aus dem Landratsamt. Sicher sei ein Großteil der Hunde im familiären Umfeld durchaus gehorsam, dennoch sei bei den vielen neuen und interessanten Reizen beim Gassigehen nicht auszuschließen, dass die im Hund schlummernden jagdlichen Talente und Anlagen die Oberhand gewinnen.

Wälder, Wiesen und Äcker außerhalb geschlossener Ortschaften stellen zwar Erholungsflächen für den Mensch genauso wie für Vierbeiner dar, dennoch handelt es sich hier gleichzeitig auch um den Lebensraum vieler verschiedener Wildtierarten. Das Betretungsrecht für die sogenannte »freie Natur« sei daher auch immer mit gewissen grundsätzlichen Verhaltenspflichten – insbesondere für Spaziergänger mit ihren Hunden – verbunden.

Zwar besteht im Landkreis München keine grundsätzliche Leinenpflicht; Hundehalter müssen allerdings jederzeit gewährleisten, dass sich ihre Tiere nicht dem Einwirkbereich entziehen und dabei eventuell Wildtieren nachstellen bzw. gefährden. Bei entsprechendem Ungehorsam sollte ein Hund daher an einer langen Laufleine ausgeführt werden – nicht nur zum Schutz der Wildtiere, auch im eigenen Interesse: In letzter Konsequenz sind Jäger berechtigt und sogar verpflichtet, einen wildernden Hund zu erlegen, um das Wild zu schützen.

Zudem stellen Verstöße gegen das Jagd- und Tierschutzrecht kein Kavaliersdelikt dar: Als Ordnungswidrigkeit drohen bis zu 1.000 Euro Bußgeld, auch eine Bewertung als Straftat ist möglich. Im Interesse eines gegenseitigen Miteinanders von Hund, Haltern, Landwirten, Jägern und Wildtieren bittet das Landratsamt München alle Hundehalter, diesen Appell zu beachten.

Tiere in München

Artikel vom 25.05.2017
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