Ebersberg · Nur ordnungsmäßige befestigte Balkonkästen sind erlaubt

Ebersberg · Blumenkästen und Blumentöpfe dürfen laut dem Mieterverein des Landkreises Ebersberg e.V. in jedem Fall auf dem Balkon aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Blumentöpfe ordnungsgemäß befestigt sind.

Es muss sichergestellt sein, dass sie auch bei starkem Wind nicht herabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können.

Eventuell herabfallende Blüten müssen Nachbarn dulden. Falls die Bepflanzung allerdings sehr stark wuchert und über die Brüstung wächst, muss diese zurückgeschnitten werden.

Beim Blumengießen ist natürlich darauf zu achten, dass das Wasser nicht die unten wohnenden Mieter trifft.

Artikel vom 18.05.2017
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