Großeinsatz der Feuerwehren

Forstern · Gefahrgut stellt sich nach Analyse als Regenwasser heraus

Forstern · Am Montag sorgte der Gasaustritt aus Güterwaggons bei Lengdorf für einen Polizeieinsatz (lesen Sie dazu den Beitrag »Bahnstrecke gesperrt«, rechts unten auf dieser Seite), bereits am Sonntag, 14. Mai, rückte Autobahnpolizei Hohenbrunn wegen eines ähnlichen Falls nach Forstern aus.

Auch dieser Fall ging vergleichsweise glimpflich aus, allerdings erst, nachdem bereits mehrere Feuerwehren aus den Kreisen Erding und Ebersberg alarmiert worden waren.

Gegen 16.45 Uhr hatte ein Passant festgestell, dass bei einem in der Straße »Am Steinfeld« in Forstern abgestellten Sattelauflieger, der einen Tankcontainer geladen hatte, eine rostbraune, wässrige Flüssigkeit herabtropfte. Der Sattelauflieger war als Gefahrguttransport gekennzeichnet. Der Passant verständigte über den Notruf die Polizei. Daraufhin wurden neben der Polizei die Feuerwehren sowie Rettungsdienste alarmiert und nach Forstern geschickt.

Verstoß gegen ­Gefahrgutrecht festgestellt

Nach verschiedenen von der Feuerwehr durchgeführten Messungen konnte Entwarnung gegeben werden, da es sich bei der Flüssigkeit nicht um Gefahrgut, sondern lediglich um verschmutztes Regenwasser handelte, wie die Autobahnpolizei erklärte.

Die Überprüfungen des Gefahrgut-Trupps der Autobahnpolizeistation Hohenbrunn (zuständig für den gesamten Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord) am Montag ergaben, dass der Tankcontainer leer und ungereinigt war. Es befand sich jedoch eine Restmenge einer brennbaren Flüssigkeit im Tankcontainer. Da von den Dämpfen dieser Flüssigkeit eine »nicht zu vernachlässigende Brandgefahr« ausgehe, unterliege der Tankcontainer in vollem Umfang den Gefahrgutvorschriften.

Demzufolge hätte der Fahrer, ein 31-jähriger Münchner, den Sattelanhänger mit dem Tankcontainer nicht unbewacht an der Straße abstellen dürfen, sondern in einer Halle der zugehörigen Werkstatt. Ihn erwartet nun eine Ordnungswidrigkeitenanzeige nach dem Gefahrgutrecht mit einem Bußgeld von rund 280 Euro.

Die Gemeinden der eingesetzten Feuerwehren werden möglicherweise prüfen, die Kosten für den Feuerwehreinsatz dem Fahrer bzw. seiner Firma in Rechnung zu stellen.

Artikel vom 18.05.2017
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