Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 14. März 2017; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 31. März 2017

Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses vom 14. März 2017

Ideen und Meinungen der Fraktionen zum Thema »Tieferlegung der Bahn«

In der Dezembersitzung des Gemeinderates wurde beschlossen, eine Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses zum Thema »Tieferlegung der Bahn« anzusetzen. Die Fraktionen wurden gebeten, Ideen und Meinungen zum Projekt »Bahn im Trog« und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu entwickeln.

Mitglieder der BIT und der Agenda Projektgruppe Verkehr und Ortsentwicklung wurden zur Sitzung eingeladen.

Erster Bürgermeister Kuchlbauer teilt die derzeit bekannte Sachlage zur Tieferlegung der Bahn mit. Eine reine Tieferlegung sei wohl ausgeschlossen, da die Bahn daran kein Interesse hat. Durch die Ansiedlung der LMU in Oberschleißheim wird zusätzliches Fahrgastaufkommen erwartet. Daher ist eine Bahnhofsverschiebung Richtung Süden wohl die einzige Möglichkeit, um eine Tieferlegung zu erhalten. Unter diesen Gesichtspunkten wurde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben.

Aus Sicht des Gremiums wird ein zweiter Haltepunkt, wie in der Zielvereinbarung mit dem Freistaat festgehalten, weiterhin für notwendig erachtet. Dadurch kann voraussichtlich eine Reduzierung des Kfz-Verkehrs nach Oberschleißheim erreicht werden. Der zweite Haltepunkt soll dabei nicht zu nah am bisherigen Bahnhof, der unbedingt beibehalten werden soll, liegen um das Projekt nicht zu gefährden.

Aus städtebaulichen Gesichtspunkten werden der Fortbestand der Brücke und die entstehenden notwendigen Lärmschutzwände kritisch gesehen. Der Lärmschutz für die Anwohner wird begrüßt, aber durch die Lärmschutzwände bleibt der Ort weiterhin zerschnitten. Zudem ist nicht abzuschätzen, wie sich die Verkehrsbelastung auf der B 471 entwickeln wird wenn die Bahnschranke wegfällt.

Der vorgesehene Standort für den verschobenen Haltepunkt wird als nicht optimal erachtet. Die umliegenden Flächen müssen eine ÖPNV-Anbindung, Fahrradstellplätze, Parkplätze und weitere Infrastrukturmaßnahmen gewährleisten. Die Erreichbarkeits- und Zugangsmöglichkeiten sind an dieser beengten Stelle nur schwer vorstellbar.

Eine Anbindung der derzeit diskutierten Stadtbahn von Oberschleißheim über Unterschleißheim nach Garching an den tiefergelegten Bahnhof ist an diesem Standort fraglich.

Da die Planungen zur Tieferlegung noch ganz am Anfang stehen, sind die verschiedenen Planungsvarianten durchaus notwendig. Die Variante 1b+ wird als die beste der vorgestellten Planungen gesehen. Sie wird aber nicht als die beste denkbare Variante angesehen.

In der weiteren Diskussion kristallisierte sich heraus, dass zwei weitere Varianten untersucht werden sollen:
Eine Variante soll einen tiefergelegten, aber weiter Richtung Norden befindlichen Haltepunkt, zwischen B 471 und bestehendem Bahnhof, haben.
Die andere Variante soll einen zusätzlichen oberirdischen Haltepunkt zwischen Würmkanal und Gewerbegebiet Sonnenstraße enthalten.

Beschluss:
»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, zusätzlich zu den bisher in der Machbarkeitsstudie untersuchten Varianten für eine Tieferlegung der Bahn zwei weitere Varianten zu untersuchen. Eine Variante soll den tiefergelegten Haltepunkt weiter nördlich, zwischen B 471 und dem bestehenden Bahnhof vorsehen. Die zweite Variante soll einen zusätzlichen oberirdischen Haltepunkt zwischen Würmkanal und Gewerbegebietes Sonnenstraße vorsehen.« Abstimmung: 13:0

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 31. März 2017

Nutzungsänderung von Büros in ein Hotel mit Erweiterung der Gaststätte im EG auf dem Grundstück Mittenheimer Str. 56

Beantragt wird die Nutzungsänderung von Büros in ein Hotel mit Erweiterung der Gaststätte im EG auf dem Grundstück Mittenheimer Str. 56, Fl.Nr. 116/13, Gemarkung Oberschleißheim. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 2a »Gewerbegebiet östlich der ST 2342«. Die Beurteilung erfolgt nach § 30 Abs. 1 BauGB.

Der Bebauungsplan Nr. 2a setzt für das Grundstück Fl.Nr. 116/13 als zulässige Nutzung ein Gewerbegebiet fest. In einem früheren Bauantrag vom 12. Februar 2016 war jedoch die beantragte Umnutzung als Boardinghouse bauplanungsrechtlich in einem Gewerbegebiet unzulässig, da dieses als Wohngebäude eingestuft wird. Die beantragte Nutzung als Hotel ist – anders als ein Boardinghouse – ein Beherbergungsbetrieb. der als Gewerbebetrieb gilt. Bauplanungsrechtlich ist das beantragte Vorhaben daher zulässig.

Die Flächen in dem Gewerbegebiet sind alle bebaut. Es befinden sich dort unterschiedliche Gewerbebetriebe, jedoch gibt es keine Beherbergungsbetriebe. Die Umnutzung von Büros in Beherbergungsstätten würde eine Entwicklung einleiten, die möglicherweise die Ansiedlung weiterer Beherbergungsbetriebe nach sich zieht. Derzeit besteht in Oberschleißheim wie auch bei anderen Kommunen im Landkreis München eine große Nachfrage nach Beherbergungsstätten wie Pensionen, Boardinghäusern oder Hotels. Dies birgt die Gefahr von Störungen und Belästigungen für die Umgebung und führt zu einem Konflikt mit den benachbarten Wohngebieten. Sofern sich solche Nutzungen bereits etabliert haben, sind diese von der Bauaufsichtsbehörde schwer unter Kontrolle zu halten. Hier ist ein akuter Handlungsbedarf gegeben.

Aus diesem Grund wird in der Sitzung vom 20. Februar 2017 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 2a dahingehend zu ändern, dass im gesamten Geltungsbereich keine Beherbergungsbetriebe zulässig sind. Zur Sicherung der Bauleitplanung ist eine Veränderungssperre nach §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB zu erlassen. Bis die Veränderungssperre in Kraft getreten ist, kann das beantragte Vorhaben nach § 15 Abs. 1 BauGB durch Antrag beim Landratsamt zurückgestellt werden.

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Nutzungsänderung von Büros in ein Hotel mit Erweiterung der Gaststätte gemäß dem Antrag vom 13. Januar 2017 nicht herzustellen. Die Verwaltung wird beauftragt, beim Landratsamt gemäß § 15 Abs. 1 BauGB die Zurückstellung des Baugesuches zu beantragen. Abstimmung: 12:9

Parkzeitbeschränkung für den Bürgerhausparkplatz

Die Tiefgaragenstellplätze der Wohnanlage Am Stutenanger 6, 8, 10 stehen nach Abschluss der Tiefgaragensanierung seit Ende Februar seitens der neuen Eigentümerin wieder zur Vermietung. Die durch die Tiefgaragensanierung angespannte Parkplatzsituation darf sich aus Sicht der Gemeinde nicht weiter verfestigen. Da die Tiefgaragenstellplätze nun wieder ihrem Zweck entsprechend zur Verfügung stehen, soll eine verstärkte Überwachung des ruhenden Verkehrs in diesem Bereich erfolgen Um wieder geordnete Parkverhältnisse auf dem Bürgerhausparklatz herzustellen, ist angedacht, eine Parkzeitbeschränkung zu erlassen. Parkgebühren sollen dabei keine erhoben werden. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat sich am 14. März 2017 bereits mit der Thematik befasst und folgenden Beschlussvorschlag formuliert:

»Der Umwelt- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, zur Verbesserung der Parksituation auf dem Bürgerhausparkplatz eine Parkzeitbeschränkung, deren Dauer in Absprache mit der kommunalen Verkehrsüberwachung festgelegt wird, zu erlassen. Dabei ist eine Parkscheibenpflicht festzusetzen.« Nach Auskunft der kommunalen Verkehrsüberwachung sind regulär Überwachungszeiten zwischen 7.00 und 19.00 Uhr möglich. Die Zeitspanne von 12 Stunden wird durch die Verwaltung als zu lange erachtet. Es wird stattdessen eine Beschränkung auf 8 Stunden vorgeschlagen.

Beschluss:
»Der Gemeinderat beschließt, zur Verbesserung der Parksituation auf dem Bürgerhausparkplatz eine Parkzeitbeschränkung zu erlassen. Die maximale Parkzeit wird dabei auf 8 Stunden beschränkt. Zur Überwachung der Parkzeiten wird eine Parkscheibenpflicht auf dem Bürgerhausparkplatz festgesetzt.«

Abstimmung: 21:0

Artikel vom 10.05.2017
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