Vaterstetten · Expertin stellt die Änderungen der Pflegereform vor

Vaterstetten · Seit Januar 2017 wird der Begriff der Pflegebedürftigkeit völlig neu definiert.

Maßgeblich für das Vorliegen von Pflegebedürftigkeit sind Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder Fähigkeitsstörungen in den nachfolgenden sechs Bereichen: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.

Am Mittwoch, 12.April ist Bärbel Kleinwegen von der Nachbarschaftshilfe Vaterstetten zu Gast bei der Parkinsongruppe Ebersberg. Sie stellt die Pflegereform, die SGB Regularien und die neuen Grade der Pflegebedürftigkeit vor. Gerne beantwortet sie auch Fragen aus der Zuhörerschaft. Die Veranstaltung findet im Wirtshaus »zur Landlust« statt und beginnt um 15.00 Uhr.

Interessierte Patienten und Angehörige sind herzlich eingeladen, die Teilnahme ist kostenlos. Informationen zur Selbsthilfegruppe erhalten Sie bei Herrn Encz, Telefon 0 81 06 / 57 68 oder unter www.parkinson-ebersberg.de im Internet.

Artikel vom 06.04.2017
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