Straßenbauarbeiten

Mit Behinderungen ist zu rechnen

Neubiberg · Im Frühjahr 2016 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Neubiberg ein umfassendes Programm zur Sanierung bestimmter Straßenzüge. Die Siegfriedstraße konnte bereits im letzten Jahr erneuert werden. 2017 steht nun die Sanierung der Arastraße (in Abschnitten), Leiblstraße, Prof.-Göttsberger-Straße und Zillestraße an.

Einschränkungen und Halteverbote
Im Zuge der Straßenarbeiten sind die Anwohner in der Erreichbarkeit ihrer Grundstücke und Zufahrten sowie der Parkmöglichkeiten eingeschränkt. Für vorbereitende Maßnahmen (Heben von Borden, Rinnenregulierungen) gelten ab Montag, 27. März, werktags von 7 bis 18 Uhr, Halteverbote in der Arastraße (ab der Hausnummer 28 westlich bis Kameterstraße), Prof.-Göttsberger-Straße, Zillestraße und Leiblstraße 1 bis 23. In der Leiblstraße (ab Zillestraße bis Arastraße) werden ab Montag, 3. April, werktags von 7 bis 18 Uhr, Halteverbotszonen eingerichtet. Das Abfräsen der alten Asphaltdeckschicht erfolgt halbseitig im Zeitraum von Montag, 3. April, bis Mittwoch, 5. April. Der Asphalteinbau der neuen Deckschicht erfolgt unter einer Vollsperrung ab Montag, 3. April. In dieser Zeit können die Grundstücke nicht angefahren werden. Welche Straßen ab Montag, 3. April, in welcher Reihenfolge nicht befahrbar sind, gibt das Straßenbauunternehmen noch bekannt.

Artikel vom 24.03.2017
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