Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23. Januar 2017; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25. Januar 2017

Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 23. Januar 2017

Aufstellung von Containern zur Nutzung als Apotheke auf dem Grundstück Am Fohlengarten, Fl.Nr. 223/396, 223/397

Beantragt wird die zeitlich begrenzte Aufstellung von 7 Containern zur Nutzung als Apotheke auf dem Grundstück Am Fohlengarten Fl.Nr. 223/396, 223/397, Gemarkung Oberschleißheim. Es ist eine zeitlich begrenzte Aufstellung der Container zur Nutzung als Apotheke während der Bauarbeiten des bisherigen Vermieters »REWE« vorgesehen.

Die 7 Container sollen auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 223/396 errichtet werden. Die Stellplätze für die Kunden auf dem Grundstück mit der Fl.Nr. 223/397.
Die Container sind eingeschossig und haben eine Höhe von 2,89 m. Die Außenmaße eines Containers betragen 6,05 m x 2,50 m. Die Außenmaße aller Container zusammen betragen 12,13 m x 10,04 m.

Laut der Stellplatzsatzung muss je 30 m² Hauptnutzfläche 1 Stellplatz für KFZ ausgewiesen werden. Der Antragsteller gibt eine Verkaufsfläche von 45 m² an und hat 2 KFZ Stellplätze in seinem Antrag nachgewiesen. Für Fahrräder werden 4 Stellplätze errichtet.
Da die Container außerhalb der Baugrenzen errichtet werden sollen, ist eine Befreiung von den Festsetzungen im Bebauungsplan erforderlich.

Beschluss:
Der Bau- und Werkausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die zeitlich begrenzte Aufstellung der Container zur Nutzung als Apotheke, gemäß dem Bauantrag vom 6. Dezember 2016, herzustellen und eine Befreiung von den im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen zu erteilen. Die Genehmigung wird für die Zeit während der Baumaßnahmen des REWE erteilt. Mit der Fertigstellungsanzeige des neuen Geschäftsgebäudes erlischt die Genehmigung für die Aufstellung der Container. Diese sind bis spätestens drei Monate danach abzubauen.

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 25. Januar 2017

Kommunale Verkehrsüberwachung – Sachstandsbericht 2016

Seit Ende 2012 ist der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern im Auftrag der Gemeinde Oberschleißheim tätig. Der ruhende Verkehr (Parkverbote, Behindertenparkplätze) wurde mit einem Umfang von 25 h pro Monat überwacht, für den fließenden Verkehr wurde ein Überwachungsumfang von 15 h pro Monat vereinbart.

Im Bereich des fließenden Verkehrs wurden im Jahr 2016 insgesamt 2012 Verstöße (Jahr 2015: 1976 Verstöße) festgestellt und geahndet.

Die Hirschplanallee wurde zu Beginn des Jahres im Bereich des Neubaugebietes als neue Messstelle aufgenommen. Die gemessene Höchstgeschwindigkeit betrug dort 53 km/h. Außerdem besteht seit November dieses Jahres die Hochmuttinger Straße als zusätzliche Messstelle. Bisherige Messungen haben dort noch keine Auffälligkeiten gezeigt. Anhand des erfassten Fahrzeugdurchlaufs während der Messphasen entspricht dies einer Quote von rund 10 % bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen. Die erfasste Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer Tempo 30-Zone betrug dabei 55 km/h (Prof.-Otto-Hupp-Straße) und bei vorgeschriebenen 50 km/h wurde als Höchstgeschwindigkeit 89 km/h (Sonnenstraße, Höhe Einmündung Schönleutnerstraße) gemessen.

In der Sonnenstraße gab es die meisten absoluten Verstöße und je Messtag durchwegs Höchstgeschwindigkeiten von über 80 km/h. Auch an den Messstellen Rathaus (76 km/h), Freisinger Straße 27 (80 km/h) und Mittenheimer Straße/Staatsstraße (76 km/h) wurden relativ hohe Messwerte erzielt. Die Höchste prozentuale Anzahl an Geschwindigkeitsübertretungen je Standort und Messtag gab es in der Freisinger Straße/B471(Höhe Freisinger Straße 27) mit 49,5 % und der Sonnenstr. mit 43,5 %. Alle Messungen fanden unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen statt.
Der Großteil der Geschwindigkeitsüberschreitungen lag im Bereich bis zu 15 km/h.

Was den Vergleich der Einnahmen der kommunalen Verkehrsüberwachung mit den Kosten der Beauftragung angeht, so kann festgestellt werden, dass die Einnahmen im Zeitraum Januar – November 2016 die Ausgaben um rund. 10.500,00 € übersteigen.

Beschluss:
»Der Gemeinderat nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.«

Antrag der CSU-Fraktion auf Befestigung des Streifens entlang des Kirchbachs, Verweisung in den Bau- und Werkausschuss

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2016 stellt die CSU-Fraktion folgenden Antrag:
Am Stichgartl wird der Streifen entlang des Kirchbachs befestigt.

Begründung:
Derzeit befindet sich zwischen der Straße »Am Stichgartl« und dem Kirchbach ein unbefestigter Trampelpfad, welcher bei schlechter Witterung sehr rutschig und z.T. schlammig ist. Der Bereich wird häufig begangen und von Fahrradfahrern benutzt – nicht nur um dem Pkw-Verkehr auf der Straße auszuweichen.
Ein schmaler Gehweg wird den Bereich erheblich aufwerten.

Beschluss:
Der Antrag der CSU-Fraktion wird in den Bau- und Werkausschuss verwiesen.

Artikel vom 21.03.2017
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