Oberschleißheim · Frühjahrsrückschnitt von Ästen und Hecken

Oberschleißheim · Leider ragen immer wieder Teile von Gehölzen oder Hecken in den öffentlichen Bereich. Für den Rückschnitt von überhängenden Ästen und Zweigen sowie zu breit gewachsenen Laubhecken ist im März der richtige Zeitpunkt, vor allem, wenn in den Nächten nur mehr geringer oder kein Frost mehr herrscht.

Sobald die Vegetationsperiode beginnt, treiben dann die Gehölze wieder aus. Bitte beachten Sie, dass der Gehweg- und Straßenraum nicht beeinträchtigt oder eingeengt sein darf. Manche Gehwege sind ohnehin bereits sehr schmal. Die Durchfahrts- bzw. Durchgangshöhe bei Bäumen soll bei Geh- und Radwegen 2,5 Meter, im Straßenraum 4,5 Meter betragen.

Für Personen- oder Sachschäden, die durch überhängende Gehölze verursacht werden, haftet der Verursacher. Verstöße können mit Bußgeld belegt werden.

Artikel vom 21.03.2017
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