Neues aus dem Bezirksausschuss

Neuperlach · Klares Abwägen zugunsten einer wichtigen Immobilie

Neuperlach · Manchmal ist eben eine Nutzung per se wichtiger als das punktgenaue Festhalten an städtischen Regularien. So geschehen bei der Entscheidung des Bezirksausschusses Ramersdorf-Perlach zugunsten einer Immobilie der evangelischen Kirche am Gerhart-Hauptmann-Ring 42. Dort sollen demnächst im Neubauverfahren auf einer rund 450 Quadratmetern Teilfläche des Grundstückes.

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Dabei sollen eine heilpädagogische Kindertagesstätte mit Hort und ein ebenso neues Senioren-Pflegeheim entstehen. Die Bedarfszahlen hierfür sind hoch, zumal der 1974 errichtete Altbau mit bisher dort bereits seit dreißig Jahren untergebrachter Heilpädagogischer Tagestätte des Betreibers Kinderarche abgerissen wurde. Weil auf dem eng bebauten Gelände allerdings der notwendige Stellplatzschlüssel nicht einzuhalten ist, drohte dem Projekt zunächst durchaus einiges Ungemach. Nicht so im örtlichen Bezirksausschuss. Der sprach sich einmütig für das Projekt aus. Stellplatzschlüssel hin oder her. Für die Kinder ist in der Übergangsphase der Baumaßnahme gesorgt. Sie werden weiterhin im Gemeindehaus der Lätarekirche an der Quiddestraße untergebracht sein.

Dennoch wird der Ausbau am Gerhart-Hauptmann-Ring von allen Beteiligten dringend erwartet. Neben der heilpädagogischen Tagesstätte mit Hort wird dort auch ein Altenheim mit etwa 70 Plätzen entstehen. Auf Rechenspiele in Sachen Stellplatzschlüssel wollte sich deshalb das Stadtteilgremium nicht einlassen. Auch wenn laut Planung des Projektentwicklers Bayern Care vor Ort nur ganze fünf Stellplätze geschaffen werden können. »Zu wenig für Mitarbeiter und Besucher« lautete zwar der Meinungstenor im BA. »Ausnahmsweise« wolle man allerdings aufgrund der Bedeutung der Einrichtung für den eigenen Stadtteil auf eine Nachforderung an Stellplätzen verzichten. Eine durchaus erwogene Tiefgaragenlösung sieht der Betreiber aus Gründen horrender Kosten als nicht realistisch. Dann wäre das gesamte Projekt finanziell in Frage gestellt. Jetzt darf das Bebauungsplanverfahren vorangetrieben werden. Nutzung vor Stellplatzschlüssel.

RedRP

Artikel vom 16.03.2017
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