Wer zahlt im Schadensfall?

Zuverlässiger Schutz mit der Privathaftpflicht-Versicherung

ADAC/München · Die kleinen und großen Pannen des Alltags holen jeden einmal ein: Ein Glas Rotwein landet auf dem Designerkleid der Gastgeberin oder eine Vase zerbricht bei der Geburtstagsparty eines Kollegen. Doch wer zahlt? Nach dem Schadenersatzrecht gilt: Wer einer anderen Person einen Schaden zufügt, muss dafür haften – ganz gleich, ob es sich um einen Sach- oder Vermögensschaden handelt.

Die Schadensersatzpflicht gilt in unbegrenzter Höhe, was im schlimmsten Fall existenzbedrohend werden kann. Dagegen schützt eine Privathaftpflicht-Versicherung, die in solchen Situationen die Haftung und die damit verbundenen Kosten übernimmt. Anders als bei der Kfz-Haftpflicht-Versicherung kann die Privathaftpflicht-Versicherung freiwillig abgeschlossen werden. Das macht sie aber nicht weniger wichtig. Die ADAC Privathaftpflicht ist ein rundum zuverlässiger Schutz gegen die Folgen kleiner und großer Missgeschicke des Alltags.

Notwendiger Schutz

Sie sichert nicht nur gegen berechtigte Schadensersatzansprüche, sondern schützt zusätzlich vor unberechtigten Ansprüchen Dritter. Mitversichert sind darüber hinaus Freizeit- und Sportaktivitäten zu Lande und zu Wasser. Dies gilt ebenso für den Verlust von Schlüsseln oder Code-Karten, wie sie üblicherweise in Hotels zu finden sind. Außerdem kommt sie für Schäden auf, die unabsichtlich durch Übermittlung oder Bereitstellung elektronischer Daten im Internet, sei es per E-Mail oder Datenträgern, entstehen. Riesige Summen, die oftmals aus der Portokasse nicht übernommen werden können. Deshalb schließt die ADAC Privathaftpflicht-Versicherung eine generelle Selbstbeteiligung aus. Je nach Tarif beträgt die Deckungssumme je nach Schadensfall bis zu 10 Millionen Euro. Unser Service für Sie: Informieren Sie sich zu den Produkten und Leistungen der ADAC Versicherung. Die Clubexperten beraten Sie unverbindlich in den ADAC Geschäftsstellen oder unter der Telefonnummer 0 89 / 51 95 0.

Fragen an den ADAC
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Artikel vom 14.03.2017
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