Räuberische Erpressung

München · Intensivtäter kommt nicht davon

München · Bereits am Dienstag, 28. Februar, gegen 17.00 Uhr, war ein 16-jähriger Schüler auf dem Weg zu den Riem-Arcaden, um sich dort mit seiner Freundin zu treffen. Vor dem Einkaufszentrum traf er auf einen ihm bekannten 17-Jährigen und dessen Freunde.

Der 17-Jährige fragte den Schüler auf wen er hier warten würde, woraufhin der 16-Jährige erzählte, dass er sich mit seiner Freundin treffen möchte. Er nannte den Namen der Freundin, woraufhin der 17-Jährige anmerkte, dass es sich hierbei um seine Cousine handelte. Die beiden Jugendlichen gingen gemeinsam zum Platz der Menschenrechte in ein dortiges Müllhäuschen. Dort unterbreitete der 17-Jährige dem Schüler, dass er den Kontakt zu seiner Cousine abbrechen soll und ihm zugleich seine ganzen Habseligkeiten aushändigen soll. Zudem bedrohte er den Schüler mit dem Tod. Der 16-jährige Schüler händigte dem 17-Jährigen daraufhin sein Bargeld sowie sein Handy aus. Der 17-Jährige machte ihm verbal deutlich, dass der Schüler es tunlichst unterlassen solle die Polizei einzuschalten. Zuhause vertraute sich der Schüler seinen Eltern an. Im Anschluss daran wurde eine Anzeige bei der Polizeiinspektion 23 (Giesing) erstattet.

Auf staatsanwaltschaftlicher Anordnung konnte der 17-Jährige durch Polizeibeamte der Polizeiinspektion 25 (Riem) in der elterlichen Wohnung festgenommen werden. Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Vernehmung stritt der 17-Jährige die Tat ab und beschuldigte seinen 15-jährigen Freund, der sich ebenfalls zum Tatzeitpunkt bei den Riem-Arcaden aufgehalten haben soll. Am nachfolgenden Tag erschien der 15-Jährige mit der Raubbeute bei der Polizeiinspektion 25 (Riem) und gestand die Tat. Gegenüber der Kriminalpolizei räumte er ein, dass er für das Geständnis Geld von dem Bruder des 17-Jährigen bekommen hätte. Dieser habe ihm auch gesagt, wo das Bargeld sowie das Handy versteckt waren. Offensichtlich hat der Bruder des Festgenommenen mit dem 15-Jährigen besprochen, dass dieser zur Polizei gehen soll und die Tat gestehen soll, da ansonsten der 17-jährige Intensivtäter ins Gefängnis müsste. Der jugendliche Intensivtäter wurde im Anschluss dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl.

Artikel vom 06.03.2017
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