Räum- und Streupflicht auf Gehwegen

Wohin mit dem Schnee?

Der Schneelagerplatz an der Putzbrunner Straße.	Foto: MO

Der Schneelagerplatz an der Putzbrunner Straße. Foto: MO

Ottobrunn · Jeden Winter gehen in der Gemeindeverwaltung Hinweise und Beschwerden ein, dass viele Anlieger ihrer Räum- und Streupflicht nicht oder nur sehr ungenügend nachkommen. Menschen mit Gehbehinderungen oder solche, die mit einem Kinderwagen unterwegs sind, haben besonders darunter zu leiden und müssen oft auf dicht befahrene Straßen ausweichen.

Daher der Appell der Gemeinde, den Schnee rechtzeitig und gründlich von den Gehwegen zu entfernen. Damit erspart man sich unter Umständen Schadenersatzforderungen. Außerdem stellt die Missachtung der Räum- und Streupflicht eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

Menschen, die nicht in der Lage sind, selbst zu räumen, sollten sich nach Möglichkeit mit Nachbarn absprechen oder Dritte, beispielsweise eine Firma, beauftragen.

Extra Fläche für Schneemassen

Sind die Schneemassen im Anliegerbereich nicht mehr zu lagern, können sie auf der hierfür zur Verfügung stehenden Fläche hinter dem Wertstoffhäuschen an der Putzbrunner Straße gegenüber der Lenbachalle deponiert werden.

Für Fragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes unter Tel. 608 08-505 oder per E-Mail: ordnungsamt@ottobrunn.de gerne zur Verfügung. MO

Artikel vom 08.02.2017
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