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Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen
Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 12. Dezember 2016; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13. Dezember 2016
Abbruch von Gebäuden sowie Umbau des ehemaligen Druckereigebäudes und Neubau von zwei gewerblich genutzten Hallenbauten inkl. Verkehrsanlagen auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 64, 64 a
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 2 »Gewerbegebiet östlich der St 2342«. Beseitigt werden sollen das freistehende Technikgebäude, das Hausmeisterhaus, der Formenbau, das Kommissionier-Bücher-Gebäude und das Hochregallager.
Ein Hallenneubau erfolgt auf dem östlichen Grundstücksteil (zur Bahn) und
ein Hallenneubau auf dem westlichen Grundstücksteil (entlang der Straße).
Der Bebauungsplan setzt eine Baugrenze fest. Diese beginnt in einem
Abstand von 5 m von der Straße. Die Baugrenze wird durch den Hallenneubau
sehr geringfügig (ca. 38 cm) und nur punktuell (nur mit den Gebäudeecken)
überschritten.
Die Hallenneubauten haben eine zulässige Wandhöhe
von 10 m. Die zulässige GRZ und GFZ werden ebenfalls eingehalten.
Es werden ausreichend Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzverordnung
auf dem gesamten Grundstück nachgewiesen.
Freiflächen: (…)
Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt den Bauantrag
zurückzustellen und in die Sitzung des Bau- und Werkausschusses im Januar
zu verschieben.«
Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13. Dezember 2016
Errichtung einer Ladestation für Elektro-Pkw im Bereich des S-Bahnhofes Oberschleißheim
Der Arbeitskreis »Energie« hat in seiner Sitzung vom 21.
November
2016 die Errichtung einer Ladestation für Elektro-PKW mit zwei Ladepunkten
und je 22 kW Ladeleistung im Bereich des Parkplatzes südlich der S-Bahn-Haltestelle
Oberschleißheim diskutiert und generell positiv bewertet, um der Vorbildwirkung
der Gemeinde im Bereich des Klimaschutzes gerecht zu werden. Die Ladestation
soll im Bereich des Parkplatzes StadtTeilAuto Schleißheim e.V. errichtet
werden. Dazu ist ein geeigneter Elektroanschluss herzustellen, die Ladestation
zu errichten und der Betrieb und die Unterhaltung der Ladestation zu organisieren.
Nach der Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur des Bundes, welche
am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, ist geplant, Investitionen in die
Errichtung von Ladestationen einschl. der Erstellung des Elektroanschlusses
und der Montage mit einem Investitionszuschuss von bis zu 60 % zu fördern.
Zur Nachfrage in Oberschleißheim:
Im ersten Halbjahr 2016 verzeichnete
die Fa. ALDI durchschnittlich 3,7 Ladevorgänge pro Tag. Dazu kommt eine
unbekannte Zahl von Oberschleißheimern, welche ihr Elektroauto bei der Stadt
Unterschleißheim laden, sowie Durchreisende.
Einnahmemöglichkeiten:
Bei Anwendung des von der Gemeinde Gräfelfing
genutzten Abrechnungsmodells sind 9,50 € p.m. für den Abrechnungsservice
zu entrichten.
Berechnet werden den Nutzern ein Strompreis von
0,25 €/kWh, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 0,35 € pro Ladevorgang.
Rechnet man zu den 9,50 € für den Abrechnungsservice noch ca. 40,-
€ auf den Monat bezogene Kosten für eine jährliche Wartung nach VDE 0105,
so sind diese laufenden Kosten ab 94 Ladevorgängen p.m. gedeckt.
Nach längerer Diskussion wird auf Antrag von GRin Haselbeck und GRin Keller-Zenth
folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
»Der Gemeinderat
begrüßt den Vorsatz, eine Elektroladestation im Gemeindegebiet einzurichten
und dies bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Die endgültige
Entscheidung wird nach einer Festlegung im Landkreis München erfolgen.«
Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft zum Zweck der Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 226/486, Am Frauenfeld
Mit Schreiben vom 30. November 2016 erneuern die Freien Wähler den Antrag zur Bebauung des gemeindeeigenen Grundstücks am Frauenfeld. Zu diesem Zweck soll eine Wohnungsbaugesellschaft gegründet und ein Startkapital von 50.000,- € in den Haushalt 2017 eingestellt werden.
Seitens der Fraktion Freie Wähler erläutert GR Hirschfeld, dass es neue Zuschussregelungen gibt, die für die Gemeinden eine höhere Förderung eröffnen. Dafür stehen erhebliche Mittel zur Verfügung. In eine neue Wohnungsbaugesellschaft könnten alle bereits vorhandenen gemeindeeigenen Liegenschaften einbezogen und dort verwaltet werden. Vorstellbar wäre auch eine Nutzung des Grundstücks am Frauenfeld für ein gemeinsames Projekt mit dem Kranken- und Altenpflegeverein.
Nach längerer Diskussion über die Notwendigkeit einer Wohnungsbaugesellschaft,
insbesondere angesichts der Gemeindegröße und des geringen Wohnungsbestandes
bzw. Bestandes an gemeindeeigenen Baugrundstücken und dem damit verbundenen
hohen Verwaltungsaufwand, fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Beschluss 1:
»Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote bei
ortsansässigen und anderen Wohnungsbaugesellschaften einzuholen sowie Möglichkeiten
und Konditionen für eine Bebauung des Grundstücks am Frauenfeld zu klären,
mit dem Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen.«
Beschluss 2:
»Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Vor- und Nachteile
die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für die Gemeinde Oberschleißheim
hat und diese dem Gemeinderat vorzustellen.«
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Verbesserungen beim Projekt »Bahn im Trog«
Mit Schreiben vom 7. November 2016 stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die
Grünen folgenden Antrag: »Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt,
bei etwaigen weiteren Gesprächen und Verhandlungen zu einer Verlegung der
Bahnstrecke in einen Trog, folgende Verbesserungen für Oberschleißheim zur
Voraussetzung zu machen:
1. Ein veränderter Bahnhof muss zwingend
barrierefrei sein.
2. Die Trennwirkung der Bahnlinie für den gesamten
Bereich mit anliegender Wohnbebauung muss deutlich reduziert werden.
3. Den Ort trennende Lärmschutzwände sind zu vermeiden.
4.
Das bestehende Brückenbauwerk Mittenheimer Straße muss entfallen.
5. Um ein Anwachsen des Straßenverkehrs durch den Wegfall der Bahnschranken
zu vermeiden, ist ein wirksames Verkehrskonzept zur Vermeidung zusätzlichen
Durchgangsverkehrs zu erstellen.
6. Die Gleisanlagen sind so zu
dimensionieren, dass ein 10-Minuten-Takt der S-Bahn eisenbahntechnisch möglich
ist.
7. Ein Pendelbus sowie eine gute Fuß- und Radwegverbindung
vom Gewerbegebiet an der Mittenheimer Straße zum verlegten Bahnhof muss
installiert werden.
Solange nicht über die Verlagerung des S-Bahnhofes nach Süden entschieden ist, muss das Ziel eines 2. Haltepunktes ca. am alten Bahnhof weiterverfolgt werden.
Erster Bürgermeister Kuchlbauer hält die Punkte 1, 2, 5 und 7 für unstrittig,
ebenso wurde auch von der LMU ein Haltepunkt für die Universität bestätigt,
allerdings ohne Festlegung, ob dies durch einen 2. Haltepunkt oder einen
verlegten Bahnhof erreicht werden soll. Bei anderen Forderungen sieht er
jedoch große Probleme. Lärmschutzwände werden notwendig sein, die genaue
Höhe wird wohl erst in der Detailplanung ermittelt werden. Ebenso sieht
er die Auslegung für einen 10-Minutentakt sehr kritisch, aktuell werden
15 Minuten angepeilt. Auch ein Wegfall der Brücke wird sich kaum ermöglichen
lassen, da die Gleise an dieser Stelle nicht sehr tief liegen und überquert
werden müssen.
Beschluss:
»Die Fraktionen werden gebeten,
Ideen und Meinungen zum Projekt »Bahn im Trog« und zum Antrag der Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen innerhalb von 2 Monaten zu entwickeln. Diese werden
dann in einer Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 14. März
2017 behandelt. Mitglieder der BIT und der Agenda Ortsentwicklung und Verkehr
sollen als sachkundige Bürger hinzugezogen werden.«
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