Oberschleißheim · Öffentliche Sitzungen

Oberschleißheim · Aus der öffentlichen Sitzung des Bau- und Werkausschusses vom 12. Dezember 2016; aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13. Dezember 2016

Abbruch von Gebäuden sowie Umbau des ehemaligen Druckereigebäudes und Neubau von zwei gewerblich genutzten Hallenbauten inkl. Verkehrsanlagen auf dem Grundstück Mittenheimer Straße 64, 64 a

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 2 »Gewerbegebiet östlich der St 2342«. Beseitigt werden sollen das freistehende Technikgebäude, das Hausmeisterhaus, der Formenbau, das Kommissionier-Bücher-Gebäude und das Hochregallager.

Ein Hallenneubau erfolgt auf dem östlichen Grundstücksteil (zur Bahn) und ein Hallenneubau auf dem westlichen Grundstücksteil (entlang der Straße).
Der Bebauungsplan setzt eine Baugrenze fest. Diese beginnt in einem Abstand von 5 m von der Straße. Die Baugrenze wird durch den Hallenneubau sehr geringfügig (ca. 38 cm) und nur punktuell (nur mit den Gebäudeecken) überschritten.
Die Hallenneubauten haben eine zulässige Wandhöhe von 10 m. Die zulässige GRZ und GFZ werden ebenfalls eingehalten.
Es werden ausreichend Stellplätze gemäß der gemeindlichen Stellplatzverordnung auf dem gesamten Grundstück nachgewiesen.
Freiflächen: (…)
Beschluss:
»Der Bau- und Werkausschuss beschließt den Bauantrag zurückzustellen und in die Sitzung des Bau- und Werkausschusses im Januar zu verschieben.«

Aus der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats vom 13. Dezember 2016

Errichtung einer Ladestation für Elektro-Pkw im Bereich des S-Bahnhofes Oberschleißheim

Der Arbeitskreis »Energie« hat in seiner Sitzung vom 21.
November 2016 die Errichtung einer Ladestation für Elektro-PKW mit zwei Ladepunkten und je 22 kW Ladeleistung im Bereich des Parkplatzes südlich der S-Bahn-Haltestelle Oberschleißheim diskutiert und generell positiv bewertet, um der Vorbildwirkung der Gemeinde im Bereich des Klimaschutzes gerecht zu werden. Die Ladestation soll im Bereich des Parkplatzes StadtTeilAuto Schleißheim e.V. errichtet werden. Dazu ist ein geeigneter Elektroanschluss herzustellen, die Ladestation zu errichten und der Betrieb und die Unterhaltung der Ladestation zu organisieren.
Nach der Förderrichtlinie für Ladeinfrastruktur des Bundes, welche am 1. Januar 2017 in Kraft treten soll, ist geplant, Investitionen in die Errichtung von Ladestationen einschl. der Erstellung des Elektroanschlusses und der Montage mit einem Investitionszuschuss von bis zu 60 % zu fördern.

Zur Nachfrage in Oberschleißheim:
Im ersten Halbjahr 2016 verzeichnete die Fa. ALDI durchschnittlich 3,7 Ladevorgänge pro Tag. Dazu kommt eine unbekannte Zahl von Oberschleißheimern, welche ihr Elektroauto bei der Stadt Unterschleißheim laden, sowie Durchreisende.

Einnahmemöglichkeiten:
Bei Anwendung des von der Gemeinde Gräfelfing genutzten Abrechnungsmodells sind 9,50 € p.m. für den Abrechnungsservice zu entrichten.
Berechnet werden den Nutzern ein Strompreis von 0,25 €/kWh, sowie eine Bearbeitungsgebühr von 0,35 € pro Ladevorgang.
Rechnet man zu den 9,50 € für den Abrechnungsservice noch ca. 40,- € auf den Monat bezogene Kosten für eine jährliche Wartung nach VDE 0105, so sind diese laufenden Kosten ab 94 Ladevorgängen p.m. gedeckt.

Nach längerer Diskussion wird auf Antrag von GRin Haselbeck und GRin Keller-Zenth folgender Beschluss gefasst:
Beschluss:
»Der Gemeinderat begrüßt den Vorsatz, eine Elektroladestation im Gemeindegebiet einzurichten und dies bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen. Die endgültige Entscheidung wird nach einer Festlegung im Landkreis München erfolgen.«

Antrag der Fraktion Freie Wähler auf Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft zum Zweck der Bebauung des Grundstücks Fl. Nr. 226/486, Am Frauenfeld

Mit Schreiben vom 30. November 2016 erneuern die Freien Wähler den Antrag zur Bebauung des gemeindeeigenen Grundstücks am Frauenfeld. Zu diesem Zweck soll eine Wohnungsbaugesellschaft gegründet und ein Startkapital von 50.000,- € in den Haushalt 2017 eingestellt werden.

Seitens der Fraktion Freie Wähler erläutert GR Hirschfeld, dass es neue Zuschussregelungen gibt, die für die Gemeinden eine höhere Förderung eröffnen. Dafür stehen erhebliche Mittel zur Verfügung. In eine neue Wohnungsbaugesellschaft könnten alle bereits vorhandenen gemeindeeigenen Liegenschaften einbezogen und dort verwaltet werden. Vorstellbar wäre auch eine Nutzung des Grundstücks am Frauenfeld für ein gemeinsames Projekt mit dem Kranken- und Altenpflegeverein.

Nach längerer Diskussion über die Notwendigkeit einer Wohnungsbaugesellschaft, insbesondere angesichts der Gemeindegröße und des geringen Wohnungsbestandes bzw. Bestandes an gemeindeeigenen Baugrundstücken und dem damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwand, fasst der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Beschluss 1:
»Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote bei ortsansässigen und anderen Wohnungsbaugesellschaften einzuholen sowie Möglichkeiten und Konditionen für eine Bebauung des Grundstücks am Frauenfeld zu klären, mit dem Ziel, günstigen Wohnraum zu schaffen.«
Beschluss 2:
»Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft für die Gemeinde Oberschleißheim hat und diese dem Gemeinderat vorzustellen.«

Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen auf Verbesserungen beim Projekt »Bahn im Trog«

Mit Schreiben vom 7. November 2016 stellt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgenden Antrag: »Der Bürgermeister und die Verwaltung werden beauftragt, bei etwaigen weiteren Gesprächen und Verhandlungen zu einer Verlegung der Bahnstrecke in einen Trog, folgende Verbesserungen für Oberschleißheim zur Voraussetzung zu machen:
1. Ein veränderter Bahnhof muss zwingend barrierefrei sein.
2. Die Trennwirkung der Bahnlinie für den gesamten Bereich mit anliegender Wohnbebauung muss deutlich reduziert werden.
3. Den Ort trennende Lärmschutzwände sind zu vermeiden.
4. Das bestehende Brückenbauwerk Mittenheimer Straße muss entfallen.
5. Um ein Anwachsen des Straßenverkehrs durch den Wegfall der Bahnschranken zu vermeiden, ist ein wirksames Verkehrskonzept zur Vermeidung zusätzlichen Durchgangsverkehrs zu erstellen.
6. Die Gleisanlagen sind so zu dimensionieren, dass ein 10-Minuten-Takt der S-Bahn eisenbahntechnisch möglich ist.
7. Ein Pendelbus sowie eine gute Fuß- und Radwegverbindung vom Gewerbegebiet an der Mittenheimer Straße zum verlegten Bahnhof muss installiert werden.

Solange nicht über die Verlagerung des S-Bahnhofes nach Süden entschieden ist, muss das Ziel eines 2. Haltepunktes ca. am alten Bahnhof weiterverfolgt werden.

Erster Bürgermeister Kuchlbauer hält die Punkte 1, 2, 5 und 7 für unstrittig, ebenso wurde auch von der LMU ein Haltepunkt für die Universität bestätigt, allerdings ohne Festlegung, ob dies durch einen 2. Haltepunkt oder einen verlegten Bahnhof erreicht werden soll. Bei anderen Forderungen sieht er jedoch große Probleme. Lärmschutzwände werden notwendig sein, die genaue Höhe wird wohl erst in der Detailplanung ermittelt werden. Ebenso sieht er die Auslegung für einen 10-Minutentakt sehr kritisch, aktuell werden 15 Minuten angepeilt. Auch ein Wegfall der Brücke wird sich kaum ermöglichen lassen, da die Gleise an dieser Stelle nicht sehr tief liegen und überquert werden müssen.
Beschluss:
»Die Fraktionen werden gebeten, Ideen und Meinungen zum Projekt »Bahn im Trog« und zum Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen innerhalb von 2 Monaten zu entwickeln. Diese werden dann in einer Sondersitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses am 14. März 2017 behandelt. Mitglieder der BIT und der Agenda Ortsentwicklung und Verkehr sollen als sachkundige Bürger hinzugezogen werden.«

Artikel vom 01.02.2017
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