Wie die Münchner Winterdienste den Weg frei räumen

»Schneerama dama«

Winterliche Staus allerorten. Dank der Münchner Räumdienste geht es langsam, aber trotzdem vorwärts. 	Foto: C.H.

Winterliche Staus allerorten. Dank der Münchner Räumdienste geht es langsam, aber trotzdem vorwärts. Foto: C.H.

München · Verschneite Straßen, eisige Gehwege und Schneematsch allerorten: Der Winter hat München fest im Griff. Doch wie sagte schon der legendäre Fußballtrainer Dragoslav Stepanovic, (zugegebenermaßen auf Hessisch): »Lebbe muss weitergehen.«

Unerlässlich also, dass die Straßen frei bleiben und die Münchner nicht in Schnee und Chaos versinken um auch dieser Tage pünktlich zur Arbeit zu kommen. Zuständig ist hierfür der städtische Winterdienst. Doch wann, wie und wo wird eigentlich geräumt?

Hier Antworten auf einige der wichtigsten Fragen:

Von wem und nach welchen Kriterien wird der städtische Winterdienst eingesetzt?

Verantwortliche Behörde ist das Baureferat. Es organisiert den öffentlichen Winterdienst unter Abwägung von Verkehrssicherheit, Umweltschutz und Kosten.

Wann und bei welchen Verhältnissen ist der städtische Winterdienst überhaupt unterwegs?

Vertragsfirmen räumen und streuen bei Schneefall von mindestens drei Zentimetern oder bei Gefahr von Straßenglätte. Damit der Berufsverkehr ab 7 Uhr rollen kann, beginnen die Räumdienste werktags um 4 Uhr morgens, bei Bedarf sogar ab 2 Uhr.
Von 7 bis 22 Uhr werden die Straßen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten. Bei starken Schneefällen und extremen Verhältnissen wird ein zusätzlicher Sonder- oder Notdienst eingerichtet.

Wo wird geräumt und gestreut?

Oberste Priorität haben die rund 9.700 verkehrswichtigen Fußgängerüberwege und rund 250 bekannte Gefahrenstellen. Bei den Straßen werden zuerst das Hauptstraßennetz, das alle bedeutenden Ring- und Ausfallstraßen wie den Mittleren Ring umfasst, sowie von öffentlichen Verkehrsmitteln befahrene Straßen geräumt und bestreut. Im Anschluss daran wird das Nebenstraßennetz geräumt. Schneit es erst in den späten Morgenstunden, kann es durch den Berufsverkehr allerdings auch zu Verzögerungen beim Räum- und Streueinsatz des öffentlichen Winterdienstes kommen, da auch die Einsatzfahrzeuge durch den Verkehr behindert werden können.

Wann wird Salz gestreut?

Salz wird nur im Hauptstraßennetz und auf Straßen mit Buslinien gestreut. Bei Straßenglätte im Nebenstraßennetz wird in Sonderfällen Splitt gestreut.

Wann muss der Bürger selbst zur Schaufel greifen?

Nach der Straßenreinigungs- und –sicherungsverordnung sind alle Grundstückseigentümer außerhalb des Vollanschlussgebietes verpflichtet, Gehwege von Schnee und Eis zu befreien oder sie befreien zu lassen. Das Vollanschlussgebiet umfasst ungefähr die Fläche innerhalb des Mittleren Ringes sowie den Kernbereich von Pasing. Als Eigentümer muss man von Montag bis Samstag in der Zeit von 7 bis 20 Uhr (am Sonn- und Feiertag ab 8 Uhr) den Gehweg von Schnee freihalten. Bei Glätte muss mit Sand oder Splitt gestreut oder das Eis beseitigt werden. Aus Umweltschutzgründen darf kein Salz verwendet werden.

Ist kein Gehweg in einer Straße vorhanden, muss ein ausreichend breiter Streifen für Fußgänger am Rand gesichert werden. Bei Spielstraßen und Fußgängerzonen übernehmen Vertragsfirmen hier den Winterdienst im gesamten Stadtgebiet.

Wichtig: Wer als Grundstücksbesitzer seine »Winterpflichten« nicht erfüllt, muss mit einer Geldbuße rechnen. Sollten Fußgänger zu Schaden kommen oder sich verletzen, ist der Eigentümer haftbar und trägt die strafrechtlichen Konsequenzen.

Artikel vom 16.01.2017
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