Ebersberg · Weihnachtsschmuck in Mietwohnungen

Ebersberg · Nach Auskunft des Mietervereins des Landkreises Ebersberg e.V. haben Mieter das Recht, die eigene Wohnung, Fenster und Balkon in der Vorweihnachtszeit je nach Geschmack und Phantasie zu dekorieren. Außerhalb der eigenen Wohnung sind jedoch gewisse Grenzen zu beachten.

Der Weihnachtsschmuck muss richtig gesichert werden, so dass auch bei Wind und Sturm Weihnachtsmänner oder Tannenbäume nicht abstürzen und Passanten gefährden können. Der Mieter muss den Vermieter fragen, wenn er einen großen Weihnachtsmann oder ähnliches an der Außenfassade anbringen will. Wenn die Fassade dazu angebohrt oder die Ansicht des Hauses verschlechtert wird, muss der Vermieter dies nicht erlauben.

Artikel vom 21.11.2016
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