Drei Festnahmen erfolgt

Holzkirchen · Der Bahnhof ist ein schlechter Ort für Täter

Die Bundespolizei konnte drei gesuchte Täter an einem Tag dingfest machen. Foto: Bundespolizei

Die Bundespolizei konnte drei gesuchte Täter an einem Tag dingfest machen. Foto: Bundespolizei

Holzkirchen · Drei Festnahmen von gesuchten Personen gelangen Beamten der Bundespolizeiinspektion München, in einem Fall Kollegen der Polizeiinspektion Holzkirchen, innerhalb von rund neun Stunden am Montag (17. Oktober). Einmal mehr erwiesen sich damit Bahnhöfe als schlechtes Pflaster für Straftäter. Am Bahnhof Holzkirchen waren gegen 22 Uhr ein 31- Jähriger aus dem oberbayerischen Landkreis Holzkirchen und ein 25-Jähriger aus Sierra Leona in heftigen, verbalen Streit geraten.

Dabei soll der Holzkirchner eine teilweise gefüllte Schnapsflasche (Marke Captain Morgan) nach dem Westafrikaner geworfen haben. Die Flasche soll den 25-Jährigen am Bein getroffen und auch dessen, in der Hosentasche befindliches Mobiltelefon beschädigt haben.

Bei dem Holzkirchner, den alarmierte Kollegen der Polizeiinspektion Holzkirchen vorläufig festnahmen, wurde ein Atemalkohol von 3,06 Promille gemessen. Bei der Datenüberprüfung stellte sich heraus, dass gegen den 31- Jährigen wegen Erschleichen von Leistungen ein Vollstreckungshaftbefehl existierte. Da er die Geldstrafe in Höhe von 1.140 Euro nicht aufbringen konnte, wurde er zwecks Ersatzfreiheitsstrafe den bayerischen Justizbehörden übergestellt.

Bereits um 13 Uhr waren an einem Gleis des Münchner Hauptbahnhofes bei einem 50-jährigen Griechen die Personalien überprüft worden. Beim Datenabgleich stellte sich heraus, dass er von der Staatsanwaltschaft München I wegen Betruges zur Haftvollstreckung ausgeschrieben worden war. Er hatte von seiner Geldstrafe (450 Euro) bereits einen Tel beglichen. Da er die noch offenen 195 Euro in der Wache begleichen konnte, blieb ihm die 13-tägige Rest-Ersatzfreiheitsstrafe erspart. Ein 22-jähriger Senegalese kam gegen 18.30 Uhr in das Bundespolizeirevier München Ost. Er wollte einen bei der Landespolizei gestellten Strafantrag zurückziehen. Eine routinemäßige Personenüberprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung zur Festnahme. Das Amtsgericht Rosenheim hatte am 20. Juli 2016 wegen unerlaubter Einreise einen Strafbefehl in Höhe von 60 Tagessätzen a 10 Euro erlassen. Die angeordnete Ersatzfreiheitsstrafe betrug 59 Tage, die es zu vollstrecken galt. Da der 22-Jährige die erforderlichen 663,50 Euro aufbringen konnte, blieb auch ihm der Weg in eine bayerische Justizhaftanstalt erspart.

Artikel vom 19.10.2016
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