Gebühren steigen

Neubiberg · Beitragsdeckung bislang zu niedrig

Neubiberg · Nach größeren Defiziten in den Vorjahren erhöht die Gemeinde Neubiberg zum 1. Oktober ihre Friedhofsgebühren deutlich. Seit 2010 waren die Gebühren nicht mehr erhöht worden. Die aktuelle Anpassung gerät nun durchaus üppig. Denn für manche Grabnutzung fallen künftig doppelt so hohe Gebühren an wie bisher.

Die Erhöhung fußt auch auf regelmäßigen Hinweisen der kommunalen Rechtsaufsicht an die Gemeinde, beim Betrieb des eigenen Gottesackers am Landschaftspark müssten vor allem die ansatzfähigen Kosten von Unterhalt bis Personal ausreichend durch Gebühren gedeckt sein. Dieser Deckungsgrad lag zuletzt nur mehr bei 42 Prozent. Die Gemeinde hatte daraufhin eigens die Kommunalberatungsfirma Kubus beauftragt, Gebührenkalkulationen zu verschiedenen Deckungsgraden zu ermitteln. Im Dialog der Gemeinde mit den Fraktionssprechern der Parteien im Gemeinderat verständigte man sich auf das Modell einer künftig immerhin 75-prozentigen Kostendeckung – was die zum großen Teil drastischen Erhöhungen nun bedingt. Der Gemeinderat zeigte Einsicht in die unbedingte Notwendigkeit. Ohne größere Diskussionen wurde die neue Gebührenordnung verabschiedet.

Am Beispiel werden die Kostensprünge für die Neubiberger Grabnutzer schnell deutlicher. Ein Einzelgrab auf dem Neubiberger Friedhof mit seinem schönen Meditiationsgarten und der modernen Aussegnungshalle gleich nebenan schlug bislang mit 100 Euro zu Buche. Ab dem 1. Oktober aber sind für die gleiche Grabstätte rund 173 Euro zu zahlen. Noch größer ist der Preissprung bei den Urnengräber. Bisher mit jeweils 60 Euro pro Jahr veranschlagt, kosten diese künftig mit 120 Euro doppelt so viel. Dazu gesellt sich der Umstand, dass auch die Beisetzungen deutlich teurer werden. Eine Bestattung ohne Trauerfeier kostete vor der Kostenanpassung 560 Euro. Nun sind im gleichen Fall 723 Euro zu berappen. Immerhin kamen die Räte in einem Punkt ihrer neuen Friedhofs- und Bestattungssatzung auch den Bürgern entgegen. Während die Erst-Anmietung einer Grabfläche in Neubiberg auf mindestens zehn Jahre vereinbart werden muss, gibt es bei den Verlängerungen dieser Nutzungen eine Neuerung. Bisher konnten diese Verträge jeweils wieder nur für zehn Jahre und mehr verlängert werden. Künftig sind nach einstimmigem Ratsbeschluss auch fünfjährige Verlängerungen auf Antrag möglich. Die Neuregelung hatte Gemeinderat Norbert Strama von der Rathausfraktion der Freien Wähler erfolgreich angeschoben. Er hatte darauf hingewiesen, wiederholt gerade von älteren Menschen auf die Schaffung einer solchen Möglichkeit angesprochen worden zu sein. Der Rat setzte dies um.

Artikel vom 20.10.2016
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