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Jetzt beginnt der Wettbewerb bei den Apotheken
Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass die in Deutschland gültige Medikamenten-Preisbindung gegen EU-Recht verstößt. Damit wird der Markt wahrscheinlich neu geordnet. Apotheken und Medikamentenhersteller stehen hierzulande in einem Wettbewerb. Das kann natürlich vor allem für kleinere Apotheken zum Problem werden. Ein Apothekensterben wird bereits vorausgesagt. Die Folge: eine Ausdünnung der Versorgung vor allem in ländlichen Bereichen.
Andererseits kann der Wettbewerb auch zu günstigeren Preisen führen. Das könnte das strapazierte Gesundheitssystem und damit die Beitragszahler entlasten.
Wie sich der Markt in der Zukunft nun tatsächlich reguliert, bleibt abzuwarten – auch, mit welchen Maßnahmen die Bundesregierung auf die EuGH-Entscheidung reagiert. Denn wenn per Gesetz der Versandhandelt für rezeptpflichtige Medikamente verboten wird, hätte die niederländische Internet- und Versandapotheke, die gegen die Preisbindung in Deutschland vorgegangen war, das Nachsehen. Und ein solches Verbot wäre nach Ansicht des EuGH mit geltendem EU-Recht vereinbar.
Artikel vom 20.10.2016Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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