Kundgebung am Odeonsplatz

München · Tierschutzorganisationen fordern Verbandsklagerecht

München · »Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen«, heißt es im deutschen Tierschutzgesetz wörtlich. Da steckt an sich schon viel Auslegung drin.

Aber es geht den Münchner Tierschützern bei einer Kundgebung auf dem Odeonsplatz am Donnerstag, 13. Oktober, ab 17 Uhr weniger um die Auslegung als überhaupt um die Möglichkeit, Tierquälerei verfolgen zu lassen. In der Kundgebung fordern der Tierschutzverein München und weitere Initiativen und Verbände die Einführung des Verbandsklagerechts für Tierschutzorganisationen in Bayern.

Tiere können das ihnen zugefügte Leid nicht selbst anzeigen. Tierschutzverbände wiederum sind im Fall von Tierquälerei nicht der Geschädigte. Das Verbandsklagerecht ermöglicht es den Interessensverbänden, die Verursacher von Tierquälerei anzuzeigen. In Bayern wird dieses Verbandsklagerecht für Tierschutzorganisationen einmal pro Legislaturperiode mit der Stimmenmehrheit der CSU abgelehnt. Öfter darf der Antrag nicht eingebracht werden.

In acht Ländern bereits verabschiedet

Seit 2007 ist das Verbandsklagerecht im Tierschutz in acht Bundesländern verabschiedet worden. Den Anfang machte Bremen (2007), gefolgt von Hamburg, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland (2013), Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein (2014), Baden-Württemberg (2015) und schließlich Niedersachsen (2016).

Neben dem Tierschutzverein München werden sich bei der Kundgebung am Odeonsplatz auch Redner von SPD und Grünen zu Wort melden, der Deutsche Tierschutzbund hat seine Beteiligung angekündigt, ebenso wie die Stiftung »Vier Pfoten«, die Ärzte gegen Tierversuche und weitere Vereine und Verbände, die auch mit Ständen am Odeonsplatz über die aktuelle Situation in Deutschland und über ihre Arbeit informieren. Dazu gehören Animals United, Animal Peace, die Albert-Schweitzer-Stiftung, der Bund gegen Missbrauch der Tiere und Animal’s Angels. Das Ende der Kundgebung wird nach Angaben der Veranstalter gegen 18.30 Uhr sein.

Artikel vom 11.10.2016
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