Unterbringung diskutiert

Feel-Home Unterbringung in Neubiberg

Neubiberg · Das Landratsamt München informierte vergangenen Mittwoch über den aktuellen Stand der geplanten Unterkunft für Geflüchtete an der Äußeren Hauptstraße in Neubiberg. Das Unternehmen ehret+klein stellte eine »Feel-Home«-Gemeinschaftsunterkunft in Holzbauweise vor.

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Die Aula der Grundschule Neubiberg war gut gefüllt: Rund 200 Bürger folgten der Einladung des Landratsamtes. Die Veranstaltung diente dazu, die Bürger über den aktuellen Sachstand der geplanten Asylbewerberunterkunft an der Äußeren Hauptstraße zu informieren. Auch hatten die Bürgerinnen die Möglichkeit, sich einzubringen und Fragen zu stellen.

Das Landratsamt München, vertreten durch Landrat Christoph Göbel und den Leiter der Stabsstelle Asyl Leonhard Schmid, sowie der Bürgermeister der Gemeinde Neubiberg, Günter Heyland, gaben zunächst einen Überblick über die aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis. Projektentwickler Konstantin von Abercron präsentierte den Plan einer »Feel-Home«-Gemeinschaftsunterkunft in Holzbauweise, wie sie bereits in Oberhaching, Gräfelfing und Ismaning errichtet wurden und auch bewohnt werden.

Im Hinblick auf die Sicherheitslage in solchen Unterkünften berichtete Robert Fritsch, stellvertretender Dienststellenleiter der Polizeiinspektion 28, Positives: Polizeiliche Einsätze in »Feel Home«-Anlagen sind verschwindend gering. Gleich zu Beginn stellte Bürgermeister Günter Heyland klar, dass der Gemeinderat über den aktuellen Planungsstand vom 28. September noch nicht beraten und abgestimmt habe. Eine intensive Auseinandersetzung mit der baurechtlichen Zulässigkeit erfolge bei Prüfung des Bauantrages, der von dem Unternehmen ehret+klein eingereicht wird. Landrat Christoph Göbel bat die Bürgerinnen und Bürger, ihre Anregungen zum aktuellen Planungsstand an das Landratsamt weiterzuleiten. Günter Heyland betonte eine transparente und gemeinsame Vorgehensweise.

Prognosen zufolge ist bis Ende des Jahres mit 6.000 Asylbewerbern im Landkreis zu rechnen. Aktuell beläuft sich die Zahl auf 4.459 Geflüchtete (Stand: 23.09.2016). Das Landratsamt München beziffert die Anzahl der in der Gemeinde Neubiberg unterzubringenden Asylbewerber auf 247 (Stand: 23.09.2016). Gegenwärtig sind in der Gemeinde Neubiberg lediglich 26 Flüchtlinge dezentral untergebracht. Da die Traglufthalle plangemäß im August dieses Jahres abgebaut wurde, bedarf es nun an neuem Wohnraum für Asylbewerber, um die der Gemeinde zugewiesene Quote zu erfüllen. In Betracht kommt der Bau einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Staatsgrundstück an der Äußeren Hauptstraße in Neubiberg.

Im Dezember 2014 bot Immobilien Freistaat Bayern dem Landratsamt München diese Fläche an. Ein Jahr später erfolgte die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung über das Grundstück. Ab dem 1. Dezember 2015 hatte somit das Landratsamt das Recht inne, das Grundstück mit einer Laufzeit von zehn Jahren zu nutzen. Daraufhin wurde sogleich eine Ausschreibungsbekanntmachung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Den Zuschlag, eine Unterkunft zu errichten, erhielt das Starnberger Unternehmen ehret+klein. In den Gemeinden Oberhaching und Taufkirchen finden sich bereits Unterkünfte in modularer Holzbauweise des Unternehmens.

Im gleichen Zeitraum prüfte das Landratsamt München, ob nicht zusätzlich auf einem Privatgrundstück an der Hohenbrunner Straße eine Gemeinschaftsunterkunft für ca. 50 Personen errichtet werden könnte. Diese Bemühungen blieben aber ergebnislos. Es kam zu keiner Einigung zwischen dem Landratsamt München und dem Privateigentümer, sodass am Ende nur noch das Staatsgrundstück für eine Gemeinschaftsunterkunft an der Äußeren Hauptstraße verblieb.

Dem Bau von Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge steht der soziale Wohnungsbau für Gemeindebürger gegenüber. Neubiberg verfügt nur über eine begrenzte Anzahl an freien Flächen. Aus diesem Grund schlug der Gemeinderat keine weiteren Grundstücke für Gemeinschaftsunterkünfte vor. Die Schaffung von günstigem Wohnraum für Gemeindebürgerinnen hat Priorität und dafür sind die wenigen Grundstücke reserviert.

Artikel vom 04.10.2016
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