Ein Plus für die Sicherheit in München

Hochsicherheitsgerichtssaal in Stadelheim eingeweiht

Zur Einweihung des neuen Hochsicherheitssitzungssaals an der JVA Stadelheim waren zahlreiche Gäste gekommen.	Foto: OLG München

Zur Einweihung des neuen Hochsicherheitssitzungssaals an der JVA Stadelheim waren zahlreiche Gäste gekommen. Foto: OLG München

München/Giesing · Bayerns Justizminister Bausback bei der Einweihung des Hochsicherheitsgerichtssaals auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim: »Gute Investition für ein Plus an Sicherheit in München und in ganz Bayern!«

Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback weiht diese Woche den Hochsicherheitsgerichtssaal auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim feierlich ein. Bausback in seiner Festrede: »Die bayerische Justiz erhält heute einen hochmodernen Gerichtssaal, der speziell auf die Bedürfnisse von Staatsschutzsachen und vergleichbaren Prozessen mit hohen Sicherheitsanforderungen ausgerichtet ist. Für die Errichtung dieses in Bayern einzigartigen Justizbaus hat der Freistaat rund 17 Millionen Euro in die Hand genommen. Das ist gut investiertes Geld für ein Plus an Sicherheit in München und in ganz Bayern!«

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Der Hochsicherheitsgerichtssaal biete viele Vorteile in puncto Sicherheit. »Vor allem können die meist in Haft befindlichen Angeklagten künftig auf dem Gelände der Justizvollzuganstalt bleiben und direkt vorgeführt werden. So entfallen nicht nur aufwendige Transporte durch die Stadt zum Strafjustizzentrum, sondern auch die dort notwendigen besonderen Sicherungsmaßnahmen«, so Bausback. Ein weiterer ganz wichtiger Aspekt im Bereich Sicherheit sei die Trennung der verschiedenen Besucherströme. »Die Angeklagten werden unterirdisch vorgeführt. Für Richter und Staatsanwälte sind besondere Bereiche im Erdgeschoss vorgesehen. Die übrigen Prozessbeteiligten und Besucher betreten das Gebäude über den Eingangspavillon in der Stettnerstraße, von dem aus sie über die Zugangskontrolle ins großzügige Foyer gelangen«, erläutert der Justizminister.

Auch habe sich die Justiz bei der Gestaltung des Hochsicherheitssaales viele Erkenntnisse aus den Staatsschutzverfahren der letzten Jahre zu Nutze gemacht. »Gezeigt hatte sich vor allem eines: Ein Gerichtssaal, in dem Staatsschutzprozesse verhandelt werden sollen, muss möglichst flexibel sein. Sei es eine große Zahl von Angeklagten oder Nebenklägern, sei es ein besonders öffentlichkeitswirksames Verfahren, für all diese Fälle muss Vorsorge getroffen werden«, so Bausback. »Der Hochsicherheitsgerichtssaal ist deshalb so gestaltet, dass er möglichst vielen prozessualen Situationen gerecht werden kann. Insbesondere ist der Sitzungssaal in etwa im Verhältnis 1 / 3 zu 2 / 3 teilbar.

Letztlich haben wir sozusagen drei Sitzungssäle: einen kleinen mit 90 Quadratmetern, einen mittleren mit 180 Quadratmetern und – ohne Trennwand – einen großen mit 270 Quadratmetern.« Zudem sei der Hochsicherheitsgerichtssaal mit einer aufwendigen medientechnischen Anlage ausgestattet, die eine Übertragung von bewegten Bildern und Dokumenten auf eine große Leinwand ermögliche. »Damit stellen wir auch bei Prozessen mit vielen Beteiligten sicher, dass alle die Aussage etwa eines Zeugen akustisch und optisch verfolgen können und so die prozessualen Rechte aller in gleicher Weise gewahrt sind«, so der Justizminister.

Abschließend spricht Bausback allen, die zum Entstehen des Hochsicherheitsgerichtssaals beigetragen haben, seinen Dank aus: »Neben dem Oberlandesgericht München und der Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim gilt mein besonderer Dank vor allem den Abgeordneten des Bayerischen Landtags, der die Mittel für diesen wichtigen Justizbau zur Verfügung gestellt hat.«

Artikel vom 11.09.2016
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