Randale im Zug

Betrunkener verletzt Zugbegleiter

Ostbahnhof: Die Bundespolizei ermittelt wegen	  Körperverletzung und Beleidigung.           Foto: Polizei

Ostbahnhof: Die Bundespolizei ermittelt wegen Körperverletzung und Beleidigung. Foto: Polizei

Haidhausen/München · Am Mittwochnachmittag, 3. August, griff ein stark alkoholisierter Reisender in einem Meridian, auf dem Weg von Salzburg zum Münchner Hauptbahnhof, vor dem Halt am Ostbahnhof einen 50-jährigen Zugbegleiter tätlich an und verletzte diesen leicht.

Der Zugbegleiter hatte gegen 14.50 Uhr im Servicebereich einen üblen Geruch wahrgenommen. Kurz darauf ertönte der Rauchmelder, Behindertentoilette.

Der Zugbegleiter öffnete die Toilettentür und erkannte einen verwahrlost aussehenden Mann. Zudem lagen am Boden mehrere Zigarettenkippen. Zudem nahm er Rauch wahr.

Der Reisende, ein 44-jähriger Ungar, konnte weder Fahrschein noch Ausweis vorweisen. Stattdessen griff der stark alkoholisierte Mann den Bahnmitarbeiter tätlich an, indem er ihn trat und einen ein Boxhieb in die Magengegend verpasste. Um weitere Schläge abzuwehren, schubste der Zugbegleiter den Angreifer von sich, legte das Erfassungsterminal zur Seite und drückte den in der Nähe an der Ausstiegstüre befindlichen Notrufknopf. Zu diesem Zeitpunkt fuhr der Meridian gerade auf Gleis 6 in den Ostbahnhof ein. Als sich die Türen öffneten, hatte der Zugbegleiter seine Hände vor den Körper gehalten um weitere Schlagversuche des Ungarn abzuwehren.

Der Zugbegleiter befand sich zu diesem Zeitpunkt als einziger Bahnmitarbeiter im Zug, da ein Kollege in Rosenheim mit einem unbegleiteten, minderjährigen Migranten den Zug verlassen hatte. Ein Kollege kam dem 50-Jährigen vom Bahnsteig aus zu Hilfe. Gemeinsam hielten sie den Ungar in der Toilette fest.

Schnell war eine bereits vom Triebfahrzeugführer alarmierte Streife der Bundespolizei vor Ort und nahm den Angreifer in Gewahrsam. Bei ihm wurde ein Atemalkoholgehalt von 3,12 Promille gemessen. Gegen den 44-Jährigen ermittelt inzwischen die Bundespolizeiinspektion München wegen Körperverletzung, Beleidigung und Erschleichen von Leistungen.

Artikel vom 08.08.2016
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