Schutz vor Einbruch

Sinnvolles Förderungsprogramm

München · Wohnungseinbrüche, gerade am helllichten Tag, haben zuletzt dramatisch zugenommen. Dennoch misslingen über 40 Prozent davon nicht zuletzt durch vorhandene Sicherheitseinrichtungen und einer aufmerksamen Nachbarschaft.

Diese Statistik belegt, dass sich Präventionsmaßnahmen, insbesondere bei der Sicherheitstechnik, lohnen. Entsprechend stockt die Bundesregierung die finanziellen Anreize auf. In ihrem Auftrag fördert die KfW-Bankengruppe gezielte Einzelmaßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch und ergänzt damit die seit Oktober 2014 bestehenden Förderprogramme »Altersgerecht umbauen« und »Energieeffizient sanieren«.

In die Förderung fallen Investitionen in Maßnahmen des Einbruchsschutzes wie der Material- und Arbeitskosten in Form von Zuschüssen in Höhe von 10 Prozent oder als zinsgünstige Kreditvariante. Als zuschussfähiger Rahmen wurden Aufwendungen von mindestens 2.000 Euro und höchstens 15.000 Euro festgelegt.

Förderschwerpunkte sind einbruchshemmende Nachrüstsysteme für Eingangs­türen und Fenster, der Einbau einbruchshemmender Gitter und Rollläden, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen sowie Maßnahmen wie Türspione und Bild-Gegensprechanlagen.

Förderberechtigt ist jeder, der in den Einbruchschutz einer bestehenden Wohnimmobilie investiert, ob Eigentümer oder Mieter.

Wichtig ist, den Antrag, auch online, vor Beginn der Baumaßnahmen zu stellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.k-einbruch.de/foerderung

Artikel vom 19.07.2016
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